Kupfer abgeben?

2 Antworten

Hallo,

Nicht-Gewerbetreibende Personen (z. B. Arbeitnehmer, Rentner) sind zur Abgabe einer (Einkommen-) Steuererklärung verpflichtet, wenn sie Nebeneinkünfte von jährlich mehr als 410 € haben.

Grundsätzlich gilt für Personen ein jährlich wechselnder Steuerfreibetrag (Existenzminimum) – 2018 in Höhe von 9.000 €.

Da man seine Daten dort hinterlässt ist es auch nicht förderlich dies nicht bei der Steuererklärung anzugeben, da es eventuelle Rückfragen vom Finanzamt geben könnte und einen fragen über die Herkunft des Schrots gestellt werden können...

Ich würde dies auf mehrere Jahre, Schrothändler und Personen aufteilen und die 400€ nicht überschreiten um auf Nummer sicher zu gehen.

ps

ich habe das jetzt auch nur schnell recherchiert und die Angaben sind ohne gewähr :-)

https://www.ott-recycling.de/wp-content/uploads/2018/05/Steuerfreibetrag-002.pdf

Woher ich das weiß:Recherche

Du geht's zum Händler der muss nichts melden nur deinen Ausweis erfassen. Dann überweist der das Geld und fertig.

Das Finanzamt bekommt davon nur was mit bei einer Betriebsprüfung. Dann könnte es sein dass angefragt wird woher du für 5000 Euro Metalle hast. Relevant ist das nur wenn du gewerblich gehandelt hast. Für die Menge müsste es schon eine Erklärung geben. Hast ein Haus gebaut das alte wurde abgerissen und die Kabel hast du jahrelang in der Garage gelagert. Z. B.

Oder du hast einen Betrieb gehabt und das Material immer privat abgezweigt .. dann hast du ein problem.

Oder wenn die polizei beim SchrottHändler nachfragt ob jemand 2 km kupferkabel angeliefert hat die neulich gestohlen wurden.

Du musst also nur überlegen was du auf die Frage "woher" antwortest. Muss du hier nicht schreiben.