Kunde vergisst Kraftstoff zu bezahlen. Der Mitarbeiter soll dafür aufkommen?
Hallo,
ich arbeite nebenbei an einer Tankstelle.
Letzte Woche hat ein Kunde die Tanksäule nicht bezahlt.
Ich hatte dies meinem Chef erzählt und er meinte, wenn der Kunde schon reingekommen ist, und nur etwas anderes z. B. gekauft hat, müsste ich dafür aufkommen. Er hat mich erst dann darüber aufgeklärt. Er hätte keine Lust sich dann die Mühe zu machen eine Anzeige zu schreiben. Der Arbeitsvertrag ist mündlich geschlossen worden.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob er ohne reinzukommen weggefahren ist. Es war viel los und ich habe es nicht noch nebenbei geschafft die Säulen zu beobachten, wie sonst üblich. Die Säulen sind von der Kasse aus alle gut einsehbar. Die Tankstelle ist immer nur einfach besetzt. Wenn ich es nicht überblicken kann, frage ich die Kunden, ob sie getankt hätten.
Das gesamte Gelände der Tankstelle ist videoübwacht.
Ist das überhaupt erlaubt? Es handelt sich um einen Betrag von knapp 90 €.
Ich danke im voraus!
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
5 Antworten
Aus der Videoüberwachung kann er das Kennzeichen des Kunden erfahren. Dann kann er dem Kunden eine Rechnung schicken. Ob sich eine Diebstahlsanzeige lohnt, müsste dem Video zu entnehmen sein.
Na ja, ganz so einfach ist es dann doch nicht ...
Wenn der Kunde den Verkaufsraum betritt und andere Dinge kauft, die Tankrechnung aber zu begleichen "vergisst", wäre schon zu prüfen, welche Art der Fahrlässigkeit bei Dir vorliegt (Vorsatz will ich jetzt mal nicht unterstellen). Bei leichter Fahrlässigkeit, wenn also mehr Betrieb herrschte, ist das Ansinnen Deines Chefs nicht rechtmäßig, bei grober Fahrlässigkeit, sprich das war der einzige Kunde im Verkaufsraum und auch auf dem ganzen Gelände, wird die Luft hingegen dünn.
Unabhängig davon darf sich Dein Chef keinen schlanken Fuß machen und Dich gleich zur Kasse bitten, schon die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es, zunächst selbst zu versuchen, des Geldes habhaft zu werden, sprich die Videobänder auszuwerten und Anzeige zu erstatten.
Der mündliche Arbeitsvertrag verstößt mit ziemlicher Sicherheit gegen einige gesetzliche Regelungen (u.a. das Nachweisgesetz), dafür könnten sich Gewerbeaufsicht und Zollfahndung (Verdacht auf Schwarzarbeit) durchaus interessieren.
Die Sache muss der Chef klären. Bei einem mündlichen Arbeitsvertrag wäre ich persönlich aber auch eher... nicht so begeistert. Wer weiß was der durch diesen Arbeitsvertrag untern Tisch fallen lässt an Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen usw. usw.
Der hat eine Anzeige wegen Diebstahls zu schreiben und damit hat sich die Sache. Wenn er das nicht will, dann ist das sein Problem, liegt aber nicht in deiner Verantwortung.
Erkläre das deinem Chef.
Du bist dafür denke ich nicht verantwortlich. Dein Chef muß da Anzeige erstatten.
Lasse das einen Anwalt klären im Zweifel.
Dafür, das dein Chef keine Lust hat eine Anzeige zu erstatten bist du nicht haftbar. So lange du nicht bewusst es unterlassen hast abzukassieren, dann ist es nicht deine Schuld. Sonst wärst du auch für jeden Dieb im Laden verantwortlich...
Da es Kameras gibt ist es doch leicht via Kennzeichen die Person zu ermitteln und das Geld zu fordern...