Künstername?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja., du darfst dich so nenne, da kein andere den selben Namen hat 89%
Nein, du darfst dich nicht so nennen, weil...... 11%

3 Antworten

Ja, nein, vielleicht.

Ja. Zunächst einmal kannst Du Dich nennen, wie Du willst. Das ist noch kein Künstlername. Ein Künstlername ist es erst dann, wenn Du das im Perso eingetragen hast. Das ist schon mal nicht so einfach, das durchzusetzen.

Nein. Wenn das eingetragen ist, dann ist es eine Art Marke. Das heißt, es kommt drauf an, in welchem, Bereich Du tätig bist. Da darf keine Verwechslungsgefahr bestehen. Wenn Du Bücher schreibst und Lazy-Lee heißt, und es gibt einen, der auch Bücher schreibt und Lassie-Lee heißt, dann geht das nicht. Wenn der andere aber Bilder malt, dann passt das. Allerdings wird das nur auf Antrag verfolgt. Eingetragen würdest Du das trotzdem bekommen. Wenn dann allerdings jemand kommt und ältere Rechte hat, dann hast Du die A-Karte.

Vielleicht. Ich gehe davon aus, dass Du den Namen nicht eintragen lassen willst und ihn „nur“ verwenden. Und die „Kollegen“ machen das Gleiche. Dann ist das so eine Sache. Solange niemand was sagt, passt das. Wenn aber jemand meint, das wäre verwechselbar, dann kann es sein, dass ein Richter die Sache entscheiden muss. Mit ungewissem Ausgang und mit unangenehmen Nebenkosten. 

Nein, du darfst dich nicht so nennen, weil......

Die angegebenen Beispiele sind dem bereits bestehenden Kuenstlernamen zu aehnlich, was zu einer Verwechslungsgefahr fuehren kann. Wenn der bestehende Kuenstlername bereits bekannt ist, kann der betreffende Kuenstler dich auf Unterlassung verklagen.

Ja., du darfst dich so nenne, da kein andere den selben Namen hat

Ich glaube nicht das es verboten ist, aber du kannst schnell verwechselt werden, weshalb du dir doch vielleicht einen anderen Namen überlegen solltest.