kündigung wegen fehlender krankmeldung?

4 Antworten

In Deutschland gilt, dass Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender, verpflichtet sind, ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wenn sie länger als drei Kalendertage krank sind. Da du nur am Samstag krank warst und danach wieder zur Arbeit erschienen bist, fällt dies unter einen kurzfristigen Krankheitsfall.

Im Detail:

- Meldepflicht: Du musst dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wenn du krank bist und voraussichtlich nicht zur Arbeit kommen kannst.

- Attestpflicht: Ab dem vierten Krankheitstag ist es in der Regel erforderlich, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, es sei denn, dein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag sieht etwas anderes vor.

Da du nur einen Tag krank warst und danach wieder zur Arbeit gegangen bist, sollte eine Kündigung in diesem Fall unwahrscheinlich sein, besonders wenn dies dein erster Vorfall ist. Du hast außerdem den korrekten Schritt unternommen, indem du vorhast, morgen zum Arzt zu gehen. Dies zeigt deinen guten Willen, die Situation zu klären.

Allerdings hängt vieles auch von den internen Regelungen deiner Firma ab und von deiner bisherigen Krankenhistorie. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Kündigung aus diesem Grund gerechtfertigt wäre, besonders wenn es ein einmaliger Vorfall ist und du ansonsten zuverlässig bist.

Falls du dir unsicher bist, ist es ratsam, das Gespräch mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung zu suchen, um die Situation zu klären.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn Du aus der Probezeit raus bist, wirst Du wohl "nur" eine Abmahnung bekommen und erst, wenn es mehrfach passiert ist, kannst Du dafür gekündigt werden.

Eine Krankschreibung wirst Du übrigens nicht mehr kriegen, denn rückwirkende Krankschreibungen dürfen nur im Ausnahmefall ausgestellt werden und das auch nur für maximal drei Kalendertage(!) rückwirkend!

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Wenn du aus der Probezeit raus bist nicht so ohne Weiteres! Wenn das schon öfter vor kam, man dir nachweisen kann, dass du nur blau gemacht hast, etc. dann ja!

kann ich gekündigt werden

Du nicht, aber Dir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.