Kündigung was muss beachtet werden?

3 Antworten

Ja kann er auch zu recht.

Hängt von dem Verhalten im Unternehmen ab!

Mit einem Urteil wurde berechtig die Beweiskraft der Krankmeldung erheblich gemindert, unter bestimmten Bedingungen.

Mit diesem Urteil möchte man die allgemeine Beweiskraft von Krankmeldungen erhalten.

Wenn Kündigung und Beginn der Krankmeldung, sowie die Arbeitsaufnahme beim neuen Arbeiter mit dem Ende der Krankmeldung übereinstimmen. Ist es mindestens verdächtig.


MiMa1139 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 18:16

das trifft ja nicht zu, bin auch nicht bis Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben sondern bis voraussichtlich vielleicht bis Freitag noch, die Kündigung gilt fristgerecht ab den 01.10 da kommt ja noch diese Kündigungsfrist oder diese nacharbeitszeit etc. Die ich da sein werde

StRiW  23.09.2024, 18:18
@MiMa1139

Kann sein das der Arbeitgeber den Zahllauf stoppt, aber wenn Dur wirklich zur Arbeit erscheinst unverzüglich anstößt.

Es ist leider Mode geworden, Kündigung abzugeben und am selben Tag die Krankmeldung.

MiMa1139 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 18:22
@StRiW

Ja auch nachvollziehbar, deshalb hab ich mir diese Gedanken dazu gemacht. Was bedeutet es wenn der zahllauf gestoppt wird?

StRiW  23.09.2024, 18:27
@MiMa1139

Das die erstmal davon ausgehen das Du bis zum Ende der Kündigungsfrist ausfällst und eben das Gehalt einfrieren.

Wenn Du aber regulär zur Arbeit gehst und es bis jetzt ein gutes Verhältnis gab sollte das nicht passieren.

und zwar 

leitet einen erklärenden Nebensatz ein, steht also hinter einem Komma. "Hey hey" ist kein Hauptsatz......

kann mein Arbeitgeber die lohnzahlung deshalb verweigern?

Wenn du in den ersten vier Wochen der Betriebszugehörigkeit bist, JA!

Bist du bereits länger dort beschäftigt, greift für 6 Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (das kann er nicht verweigern!), danach übernimmt die Krankenkasse.


MiMa1139 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 17:50

okay danke,dachte das es nach einer Kündigung vielleicht verweigert werden darf. War mir da relativ unsicher, da ich vor kurzem was dazu gelesen hab wo es hieß wenn es nach der Kündigung zu einem längeren Krankheitsfall kommt das der Arbeitgeber das verweigern darf, war aber leider nur ein Instagram Post weshalb ich verunsichert war.

Er muss dich bis zum Ende bezahlen :)

Mit einer Krankmeldung erst recht.


Benutzer0815234  23.09.2024, 17:44

Leider kam da ein neues Urteil vom Landesarbeitsgericht wo genau das nun das Gehalt kosten KANN.

Wenn Zweifel bestehen, dass derjenige wirklich krank ist und nicht nur krank bis Kündigung macht.

War glaub ich sogar erst dieses Jahr oder maximal letztes Jahr

MiMa1139 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 17:56
@Benutzer0815234

Ja genau das hab ich auch gelesen aber mit einer Au, ist es doch zweifelsfrei oder nicht ?

Benutzer0815234  23.09.2024, 17:59
@MiMa1139

Leider nein. Die Frau (Klägerin) hat in zweiter Instanz KEIN Recht bekommen und die Lohnzahlung wurde eingestellt.

Die Frau kündigte und war von da an AU mit Bescheinigungen

MiMa1139 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 18:03
@Benutzer0815234

Nein das ist ja nicht mein Ziel das wird auch nicht weiter passieren, denke ab Montag bin ich wieder fit und kann weiterhin arbeiten gehen. Wie gesagt bin ja ab den 01.10 gekündigt hab die Kündigungsfrist noch etc.

Benutzer0815234  23.09.2024, 18:05
@MiMa1139

Sowas ist dann kein Problem!
Ich kann aber auch teilweise Leute verstehen, die es anders machen. Gerade erst hat ne Kollegin bei uns wegen Mobbing gekündigt und die wird 100% nicht mehr wiederkommen, die arme :( Aber sie bangt nun eben wegen des blöden Urteils.

MiMa1139 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 18:35
@Benutzer0815234

Sowas wünsche ich leider keinem.. so schlimm sowas hoffe sie schafft es und zieht es durch :(( in manchen fällen leider verständlich aber in manchen auch echt gar nicht:/