Kündigung während Krankheit rechtens?
Hallo zusammen! Folgende Situation: Ich arbeite seit mittlerweile drei Jahren in einem mittelständigen Unternehmen. Anfänglich als Minijobber, mittlerweile auf 80 Stunden in Teilzeit. Ich arbeite hauptsächlich in Spätschichten und einer 4-Tage-Woche, der Dienstplan ändert sich wöchentlich, geschlossen ist das Geschäft nur an Heiligabend.
Am 1. Juni wurde ich früh morgens mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht, habe dort 4 Tage verbracht und bin seitdem krankgeschrieben (aktuell noch bis 3. Juli). Selbstverständlich wurde mein Arbeitgeber darüber informiert, am Tag der Einlieferung ins Krankenhaus per Telefon von meinem Lebensgefährten, seitdem stehen wir in schriftlichem Kontakt über Whatsapp, was IMMER in Ordnung und der Einfachheit von beiden Seiten akzeptiert war. Heute befand sich ein unförmliches Schreiben (ein Zettel!) von meinem Chef im Briefkasten, in dem er mir vorwarf, unentschuldigt zu fehlen und das Kontaktaufnahme telefonisch oder über Whatsapp seinerseits abgelehnt wird. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ein eigenmächtiges Fernbleiben der Arbeit zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt und ich die Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen soll. Denn: trotz dass ich zum 30. Juni gekündigt bin, habe ich arbeitsvertragliche Verpflichtungen. Eine Kündigung, die angeblich zum 31. Mai erfolgte, einem Tag, an dem ich frei hatte. Eine Kündigung, die ich bis dahin weder persönlich ausgesprochen bekommen, noch begründet, noch mir schriftlich zugestellt wurde. Eine Kündigung, von der ich heute zum ersten Mal erfahre.
In der Vergangenheit kam es auch vermehrt zu der Situation, dass mir (und sicherlich auch anderen Mitarbeitern) Zeiten in der Aufzeichnung gekürzt wurden, ohne dass dies begründet oder gerechtfertigt war, denn die Arbeit wurde ordentlich geleistet. Ich beobachte das Ganze seit Anfang März, habe auch alles für mich persönlich dokumentiert. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Logischerweise habe ich wenig Lust und Bedarf daran, in dieses Unternehmen zurückzukehren, möchte mich aber in jeder Hinsicht absichern und dafür sorgen, dass dies nicht auch noch anderen Menschen passiert, die möglicherweise weniger gut situiert sind und unter solch einem Vorgehen massiv leiden würden.
1 Antwort
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Wenn Du keine schriftliche Kündigung erhalten hast dann bist du auch nicht gekündigt. Den Zugang der Kü muß hier der AG beweisen.
Wenn die AU beendet ist wieder auf Arbeit gehen.
Die Krank Meldung ist dem Betrieb aber zugegangen?!