Kündigung TV-H-Vertrag?

1 Antwort

Die Kündigungsfrist ist relativ uninteressant, sofern dein Arbeitsbeginn laut Vertrag der erste Schultag in Hessen ist.

Wichtig wäre deinen Arbeitsvertrag zu prüfen auf einen möglichen Ausschluss der Kündigung vor dem ersten Arbeitstag.

Im öffentlichen Dienst allgemein relativ unwahrscheinlich, im Schulwesen - keine Ahnung.

Ob es was bringt wenn du die Aufsichtsbehörde beim Ministerium zusätzlich informierst - keine Ahnung. Wäre vielleicht noch eine Möglichkeit.

Dass Stunden wegen Lehrermangel ausfallen - nicht unüblich und vermutlich auch für eine Schulleitung in Hessen nichts unbekanntes.