Kündigung rechtens?
Ich wurde für 2 Monate in Filiale B im Unternehmen XY eingearbeitet. Danach wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht und ein neuer Vertrag aufgesetzt für Filiale A, selbe Firma XY!
Da ich das seltsam fand, bestand ich darauf, das mir die 2 Monate angerechnet werden.
Ich kam in Filiale A (dafür hatte ich mich auch beworben!) Die Arbeit ist toll, die Karriereleiter ging steil nach oben.
Dann wechselte der Chef!
Schließlich wurde mir zum Ende des 6. Monates, ohne Angabe von Gründen gekündigt. Ich berief mich darauf, das ich bereits 8 Monate für die Firma arbeite und daher Kündigungsschutz habe. Der AG meinte nun, das er keine Abmahnungen brauche und auch keinen Grund, da ich erst seid unter 6 Monaten bei ihm arbeite. Die angerechneten 2 Monate hätten sich auf die Probezeit bezogen und nicht auf die Betriebszugehörigkeit. Hat eine Kündigungsschutzklage Erfolg? Vielen Dank
3 Antworten
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Was steht denn im aktuellen Arbeitsvertrag? Wann war (laut Arbeitsvertrag) der erste Arbeitstag? Und welche Probezeit ist im Vertrag vereinbart? Hier gibt's eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen.
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Unbefristet.
01.12.2023 Kündigung zum 29.06.2024
Probezeit 4 Monate
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Wenn die Zugehörigkeit tatsächlich 8 Monate beträgt wäre es eben keine Probezeitkündigung mehr und die Frist wäre länger.
Wenn es der gleiche Betrieb ist, dann werden solche Zugehörigkeiten auch addiert bzw es gibt dann nur ein Eintrittsdatum.
Allerdings schließt auch eine 8monatige Zugehörigkeit keine Kündigung aus. Der AG müßte sie vor dem Arbeitsgericht begründen.
Ob die Klage Erfolg hat kann hier keiner beantworten.
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Auch wenn es den Aufhebungsvertrag gab, die Arbeit in der neuen Filiale war doch unmittelbar danach?!
Wenn die Probezeit 4 Monate betragen hat, dann kann der Betrieb nicht zum 29.06. kündigen. Die Probezeit wäre dann Ende März vorbei und die Kündigungsfrist wird länger.
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Es wurde ja auch mit verlängerter Frist gekündigt. Zum Ende des nächsten Monates. Wären somit 5 Wochen.
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Wenn Filiale A und B zum gleichen AG gehören, zählen die Beschäftigungszeiten zusammen.
Dann wechselte der Chef!
Ist das der Filialleiter in Filiale A?
Der AG meinte nun, das er keine Abmahnungen brauche
Was hat eine nicht vorhandene Abmahnung mit der Kündigung zu tun? Sind Chef und AG (der ist im Arbeitsvertrag angegeben) eine Person?
So ganz werde ich noch nicht schlau aus den Angaben.
Wenn allerdings die Firma XY Filialen hat und Du zwei Monate in Filiale B und anschließend sechs Monate in Filiale A gearbeitet hast, greift das Kündigungsschutzgesetz und Du solltest unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Es spielt keine Rolle ob Du zwei, drei oder vier Vorgesetzte (Filialleiter?) in den beiden Filialen hattest. Die sind (wie ich das verstehe) nicht Dein AG
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Beide Filialen gehören zu einem Betrieb, jedoch werden beide als eigenständige Firma gehandelt.
Der neue Chef ist auch mein oberster Vorgesetzter. Und er will mich nicht.
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Beide Filialen gehören zu einem Betrieb, jedoch werden beide als eigenständige Firma gehandelt.
Ich arbeite auch in einem Betrieb der rechtlich drei eigenständige Firmen hat. Bei uns zählt allerdings die Betriebszugehörigkeit aus allen drei Betrieben zusammen.
Ich kann nicht beurteilen, wie das bei Euch ist. Das wird Dir ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen können.
Sorry, leider kann ich Dir hier dann nicht weiterhelfen.
Ob der Kündigungsschutz greift?!
Probezeit ist keine Kündigungsschutzzeit!! Diese beginnt erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Beim googeln kam meistens, das die Frist wieder neu anfängt, wenn es zu einer Unterbrechung kommt. Außer, die Unterbrechung steht in einem arbeitsrelevanten Zusammenhang. Ist ja hier gegeben, aber der Aufhebungsvertrag?! Und die 2 Monate wurden nicht so angerechnet, wie ich das egtl wollte.