Kündigung rechtens?

3 Antworten

Was steht denn im aktuellen Arbeitsvertrag? Wann war (laut Arbeitsvertrag) der erste Arbeitstag? Und welche Probezeit ist im Vertrag vereinbart? Hier gibt's eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen.


Abenteuerin79 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 21:00

Unbefristet.
01.12.2023 Kündigung zum 29.06.2024

Probezeit 4 Monate

0

Wenn die Zugehörigkeit tatsächlich 8 Monate beträgt wäre es eben keine Probezeitkündigung mehr und die Frist wäre länger.

Wenn es der gleiche Betrieb ist, dann werden solche Zugehörigkeiten auch addiert bzw es gibt dann nur ein Eintrittsdatum.

Allerdings schließt auch eine 8monatige Zugehörigkeit keine Kündigung aus. Der AG müßte sie vor dem Arbeitsgericht begründen.

Ob die Klage Erfolg hat kann hier keiner beantworten.


Abenteuerin79 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 21:04

Ob der Kündigungsschutz greift?!

Probezeit ist keine Kündigungsschutzzeit!! Diese beginnt erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Beim googeln kam meistens, das die Frist wieder neu anfängt, wenn es zu einer Unterbrechung kommt. Außer, die Unterbrechung steht in einem arbeitsrelevanten Zusammenhang. Ist ja hier gegeben, aber der Aufhebungsvertrag?! Und die 2 Monate wurden nicht so angerechnet, wie ich das egtl wollte.

0
Maximilian112  26.06.2024, 21:16
@Abenteuerin79

Auch wenn es den Aufhebungsvertrag gab, die Arbeit in der neuen Filiale war doch unmittelbar danach?!

Wenn die Probezeit 4 Monate betragen hat, dann kann der Betrieb nicht zum 29.06. kündigen. Die Probezeit wäre dann Ende März vorbei und die Kündigungsfrist wird länger.

0
Abenteuerin79 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 19:48
@Maximilian112

Es wurde ja auch mit verlängerter Frist gekündigt. Zum Ende des nächsten Monates. Wären somit 5 Wochen.

0

Wenn Filiale A und B zum gleichen AG gehören, zählen die Beschäftigungszeiten zusammen.

Dann wechselte der Chef!

Ist das der Filialleiter in Filiale A?

Der AG meinte nun, das er keine Abmahnungen brauche 

Was hat eine nicht vorhandene Abmahnung mit der Kündigung zu tun? Sind Chef und AG (der ist im Arbeitsvertrag angegeben) eine Person?

So ganz werde ich noch nicht schlau aus den Angaben.

Wenn allerdings die Firma XY Filialen hat und Du zwei Monate in Filiale B und anschließend sechs Monate in Filiale A gearbeitet hast, greift das Kündigungsschutzgesetz und Du solltest unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Es spielt keine Rolle ob Du zwei, drei oder vier Vorgesetzte (Filialleiter?) in den beiden Filialen hattest. Die sind (wie ich das verstehe) nicht Dein AG


Abenteuerin79 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 19:50

Beide Filialen gehören zu einem Betrieb, jedoch werden beide als eigenständige Firma gehandelt.

Der neue Chef ist auch mein oberster Vorgesetzter. Und er will mich nicht.

0
Hexle2  28.06.2024, 06:26
@Abenteuerin79
Beide Filialen gehören zu einem Betrieb, jedoch werden beide als eigenständige Firma gehandelt.

Ich arbeite auch in einem Betrieb der rechtlich drei eigenständige Firmen hat. Bei uns zählt allerdings die Betriebszugehörigkeit aus allen drei Betrieben zusammen.

Ich kann nicht beurteilen, wie das bei Euch ist. Das wird Dir ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen können.

Sorry, leider kann ich Dir hier dann nicht weiterhelfen.

1