Kündigung in der Elternzeit?

1 Antwort

Wenn Du ordentlich kündigst, geht das mit Deiner Frist von sechs Monaten nur zum Monatsende.

Willst Du genau zum 26. März 2025 kündigen, hast Du eine "Sonderkündigungsfrist. Die beträgt nach § 19 BEEG drei Monate. Ob Du normal eine kürzere oder längere Kündigungsfrist hast, spielt hier keine Rolle.

Kündigung bei Elternzeit: Fristen, Folgen und Kündigungsschutz | BERATUNG.DE

Deinen Urlaub und die Überstunden musst Du Dir wohl auszahlen lassen, da Du diesen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst (Du willst ja nicht zu diesem AG zurück)