Kündigen in der Ausbildung?
Huhu leute, ich bin im 2 Lehrjahr als Friseurin. Ich habe Schwierigkeiten in meinem Betrieb und fühle mich nicht mehr besonders wohl. Ich spiele schon ein paar Monate mit dem Gedanken meine Ausbildung deshalb abzubrechen. Ich komme körperlich nicht mehr besonders gut klar und Mental auch nicht mehr.. Ich weine sehr oft wenn ich Abends von der Arbeit komme. Deshalb meine Frage, kann ich diese Ausbildung einfach kündigen?
Wenn ja wie läuft das ab?
Und dann??
Möchte weiter schule machen da ich einen Hauptschulabschluss habe. Damit ich dementsprechend eine Ausbildung zur Erzieherin anfangen kann.
Viel Spaß!
Vielen lieben Dank! :)
3 Antworten
Hallo Jojojo,
du kannst eine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und es muss ein Grund genannt werden. Berufsaufgabe wäre ein Grund.
Du kannst auch mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dann ist es gleich aus.
Bist du dir sicher, dass vielleicht ein Gespräch weiter helfen könnte. Vielleicht auch mit deinen Eltern.
Weißt du schon was du danach machen möchtest?
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Vielen lieben Dank für deine Antwort! Habe schon öfter mit meiner Chefin gesprochen aber was geändert hat sich nie wirklich. Möchte gerne etwas machen was mich wirklich glücklich macht.. Habe durch diesen Stress viel abgenommen und lag fast nh Woche im Krankenhaus deshalb. Ich würde danach gerne weiter schule machen damit ich die Ausbildung zur Erzieherin starten kann.
Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kannst du kündigen.
Die Frist findest du in deinem Ausbildungsvertrag..
Sehe gerade das man nicht so einfach kündigen kann. Nur aus wichtigem Grund.
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ). Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden. Zulässig ist aber ein Aufhebungsvertrag.
Korrektur
Die ist ebenfalls falsch.
Maßgeblich ist hier nicht Abs. 2 Nr 1 des BBiG § 22, sondern Abs.2 Nr 2!
Ich würde mir erst eine neue Ausbildungsstelle suchen und dann erst kündigen.
Mit etwas Glück kannst Du das nahtlos ineinander übergehen lassen.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi
Danke für diesen Link, hat mir echt weiterhelfen können!
Die ist gesetzlich verbindlich festgelegt und beträgt (nach der Probezeit) 4 Wochen zu einem beliebigen Datum. Der Grund für die Kündigung (Beendigung der Berufsausbildung überhaupt) muss angegeben werden.
Das ist - bezogen auf die Frage - Unsinn, weil das nur für den Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber gilt.
Außerdem widerspricht diese Behauptung komplett der Aussage Deines ersten Satzes!