Krypto und Steuern?

1 Antwort

Von Experten TheOrangePill und TapRoot2021 bestätigt

Sofern eine steuerbare Veräußerung iSd §23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) vorliegt, bist du in der Abgabeverpflichtung und musst diese Erträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer bemisst sich an deinem persönlichen Steuersatz.

Eine steuerbare Veräußerung liegt vor, bei einem Ertrag von über 1.000€ (Freigrenze) (bis 2023 sind es 600€) und einer Haltedauer von unter einem Jahr. 

Gewinn oder Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG ist

  • der Veräußerungspreis
  • abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • abzüglich der Werbungskosten.

Was sind Werbungskosten:

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Übersetzt: Sämtliche Aufwendungen die im direkten Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen stellen Werbungskosten dar, sofern ihr Abzug nicht ausgeschlossen wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

bkryrkykr 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 10:10

Ich mache aber garkeine Steuwererklärungen, da ich dieses jahr nicht gearbeitet habe und auch nicht arbeiten werde. Wie gehe ich dann fort?

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TheOrangePill  29.06.2024, 11:11
@bkryrkykr

Du musst dann wohl eine machen sobald du eine steuerbare Veräußerung tätiges. Du bist dazu verpflichtet anosnsten ist es Steuerhinterziehung

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