Kriegen Zuschauer, ihr Geld wieder wenn das Spiel abgebrochen wird?

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Das kommt auf die AGB an.

Hier AGB Borussia Dortmund:

7.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle einer bei Erwerb des/ der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet; Club behält sich vor, Service- und Versandgebühren nicht zu erstatten. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.

Ein Spiel, dass abgebrochen wurde, hat ja zunächst einmal stattgefunden!

Wurde das Spiel abgebrochen, z.B. aufgrund von Krawallen im Stadion, glaube ich nicht, dass dir daraus ein Anspruch auf Schadenersatz ersteht.

Etwas anderes ist es, wenn das Spiel abgesagt wurde.

In diesem Fall hat der Veranstalter nur einen Anspruch auf Bezahlung, wenn er eine Leistung erbringt.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, ist das ein unternehmerisches Risiko, das nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden kann.

Nein, die Leistung (Besuch der Sportveranstaltung) wurde erfüllt.

Ungekehrt zahlt man ja auch keinen Aufpreis wenn das Spiel in die Verlängerung geht

Woher ich das weiß:Hobby – seit ca. 10 Jahren als Schiedsrichter in Wien aktiv

Nein.

Obwohl es gerecht wäre, wenn z.B. die Eintrittskarte € 20 kostet und das Spiel nach der 1. Halbzeit abgebrochen wird, man €10 erstattet bbekäme.

Nein, da die Veranstaltung bereits angefangen hat. Eine Unterbrechung ist höhere Gewalt. Evtl. gibt der Veranstalter bei einer späteren Fortführung den Karteninhabern freien Eintritt, ist aber eine freiwillige Leistung, ohne rechtlichen Anspruch.