Kreative Antwortenn?

1 Antwort

"Ich wusste garnicht das du Pole bist"

Oder alternativ

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Tinanonym 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 23:48

danke😂😂

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