Krankschreibung nicht möglich?
Hallo,
folgende Situation: Am Freitag sollte ich eine Prüfungsleistung für die Uni abgeben, aber war krank. Mein Hausarzt hat nur bis 11:30 Uhr geöffnet und daher habe ich es nicht mehr geschafft dahinzugehen bzw. habe mich auch nicht wohl genug gefühlt.
Die Uni wollte, dass ich am gleichen Tag ein Attest einreiche, spätestens aber 3 Tage später. Also am Sonntag bzw. allerspätestens Montag. Die Frage war, wo ich am Wochenende ein Attest herbekomme wenn alle Arztpraxen geschlossen haben. Ich kann ja schlecht in die Notaufnahme oder so gehen nur um ein Attest zu bekommen oder? Aber heute, am Montag, ist Feiertag. Also kann ich wieder nicht zum Arzt gehen. Erst morgen kann ich gehen, aber das ist dann schon 4 Tage später als Freitag und soweit ich weiß geht eine Krankschreibung bis maximal 3 Tage später.
Also wie ist das in so einem Fall geregelt, wenn es durch Wochenende und Feiertage praktisch nicht möglich war diese 3-Tages-Frist einzuhalten? Das muss ja irgendwie geregelt sein, da es nicht wirklich die Schuld vom Studenten (oder Arbeitnehmer, wie auch immer ist).
Ich hatte daran gedacht, mich online von einem Arzt krankschreiben zu lassen aber nachdem ich das einmal gemacht habe und es die Arztpraxis noch nicht einmal gab, wollte ich das vermeiden. Sonst wird einem noch Betrug wegen falschem Attest oder so vorgeworfen.
Ich hoffe, die Uni versteht die Situation und lässt mich die Prüfung normal neu schreiben.
Wer hier Erfahrung oder Tipps hat, vielen Dank!
5 Antworten
Du wirst Probleme bekommen rückwirkend eine Krankmeldung für den Freitag zu bekommen.
1. hättest du deinen Arzt am Freitag angerufen, dann hätte er dir die Krankmeldung bereits ausstellen können und Dienstag hättest du die abgeholt und der Uni eingereicht.
2. Gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Es gibt wie bei Apotheken immer eine Möglichkeit jenseits einer Notaufnahme behandelt zu werden.
3. "Drei Tage später einreichen" bedeutet immer Werktage, denn das entspricht normalerweise dem Postweg.
Viel Glück
Aus der Sache kommst du wohl ohne Kulanz deiner Uni nicht raus. Kein Arzt wird dir morgen für vier Tage rückwirkend eine Prüfungsunfähigkeit attestieren, ohne dich am Freitag untersucht zu haben.
Für die Zukunft:
- Immer erst beim Hausarzt anrufen und sich einen Termin geben lassen!
- Wer sich nicht wohl fühlt, sollte natürlich erst recht zum Arzt gehen.
- Es gibt auch andere Ärzte, als den eigenen Hausarzt - auch welche, die freitags länger geöffnet haben.
- Unter der Telefonnummer 116117 bekommst du immer Hilfe zu den Zeiten, wenn die Arztpraxen geschlossen haben. Die schicken dir zur Not sogar einen Arzt vorbei.
- Es gibt natürlich mehrere seriöse Telemedizin-Anbieter: teleclinic.de, kry.de, fernarzt.de u.s.w.
Wenn der Tag, an dem du das Attest spätestens abgeben musst, auf einen Sonntag oder einen Feiertag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächsten Werktag.
Das Problem wird allerdings sein, dass eine rückwirkende Krankschreibung nur für 3 Tage erlaubt ist. Der Arzt wird dir also morgen kein Attest für den Freitag ausstellen können bzw. dürfen.
Die korrekte Vorgehensweise wäre hier gewesen, am Freitag entweder deinen Hausarzt anzurufen und dich telefonisch krankzumelden (bzw. um einen Hausbesuch zu bitten wenn du krankheitsbedingt nicht in der Lage bist selber hinzufahren), oder alternativ wenn dein Hausarzt nicht da ist den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Was hat dich daran gehindert, vor 11:30 zum Arzt zu gehen oder ihn anzurufen?
In der Regel muss die Prüfungsunfähigkeit am Tag der Prüfung festgestellt werden. D.h. Du hättest Dich entweder hinschleppen müssen oder zumindest in einer telefonischen Sprechstunde dies dem Arzt mitteilen müssen. Im Nachhinein bist Du jetzt auf die Kulanz der Uni angewiesen, ob sie es durchgehen lassen. Formal können sie Dich jetzt durchfallen lassen. Sorry.
Wochenenden und Feiertage, an denen kein Arzt offen hat, zählen nicht.