Krankmeldung wenn Bruder verstorben?

8 Antworten

Nach dem Tod eines Geschwisterteils oder der eigenen Eltern, kann man von keinem Arbeitnehmer ernsthaft erwarten, das dieser mental in der Lage ist, sich auf die Arbeit zu konzentrieren! Ergo arbeitsunfähig!

Theoretisch könntest du damit zum Hausarzt gehen und dich krankschreiben lassen, aufgrund von psychischer Belastung!

Nichtsdestotrotz gehört es meiner Meinung nach zum guten Ton dazu, das der Arbeitgeber von selbst darauf kommt und den mitarbeitenden für diese Zeit freistellt!

In dem Sinne mein aufrichtiges Beileid! Es ist hart einen geliebten Menschen zu verlieren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Ohje! Ich fühle mit dir! Das IST hart.

Du kannst dich so lange krank scheiben lassen wie du dich aufgrund deiner psychischen Verfassung nicht in der Lage siehst, zur Arbeit zu gehen.

Egal ob nur drei Tage oder eine Woche oder zwei Wochen.

Erfahrungsgemäß tut es im Gegenzug dann nach zwei Wochen auch wieder gut, zur Arbeit zu gehen und dich in den alltag einzufinden. Deine Trauer und der Verlust bleibt trotzdem.

Ob du Sonderurlaub bekommst oder nicht, wird dir dein AG mitteilen. Und, Du musst dich niemals nicht dafür rechtfertigen, wie es dir im Moment und auch in einem halben Jahr mit diesem Verlust geht. Manchmal gehts besser, manchmal schlechter und manchmal trifft dich der Verlust auch noch nach Jahren unvorbereitet in den Rücken.

Ich wünsche Dir und deiner Familie von Herzen alles Liebe! Sprecht miteinander. Weint miteinander aber lacht auch miteinander. So schmerzhaft die Erinnerungen auch sein mögen aber genau so bleibt er in eurer Mitte

In der Regel gibt es für den Tod eines nahen Verwandten ein oder zwei Tage Urlaub (zusätzlich), für den Rest brauchst Du entweder ne Krankschreibung oder regulären Urlaub, so läuft das glaube ich.

Zunächst mal mein Beileid.

Den AG von den Umständen zu informieren ist richtig, und auch vorrangig. Eine AU solltest du dir hier mMn tatsächlich holen, denn die Frage, ob dir hier Sonderurlaub zusteht (eher nicht) oder ein solcher gewährt wird (möglich) ist vermutlich erst im Nachgang zu klären.

Grundsätzlich gibt es *keinen* gesetzlichen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub. Allerdings finden sich in den meisten Tarifverträgen sowie häufig in Muster-Arbeitsverträgen entsprechende Vereinbarungen - die aber hier (und das ist das Problem) den Einzelfall gar nicht tangieren. Denn dort ist stets nur von Angehörigen in gerader Linie die Rede, mithin Eltern/Großeltern sowie eigenen Abkömmlingen und Lebenspartnern - aber nicht von Geschwistern. Die werden von den üblichen Regelungen explizit nicht erfasst.

Ob sich der AG diesbezüglich kulant zeigt, bleibt also offen.

Also, was hier viele schreiben vom Recht auf Sonderurlaub, ist Quatsch. Jedenfalls nicht vom Gesetzgeber.

Und deinen Arbeits- oder Tarifvertrag kennt hier vermutlich niemand. Da musst du reingucken, um zu erfahren, wie das in eurer Firma geregelt ist. Oder du fragst im Personalbüro.

Falls kein Sonderurlaub vorgesehen ist, wird wohl aber kein Chef was dagegen haben, wenn du bezahlten Urlaub nimmst.