Krankmeldung ab oder nach 3 Tagen?

4 Antworten

https://www.hwk-potsdam.de/artikel/krankheitsanzeige-arbeitgeber-darf-3-tage-frist-verkuerzen-9,0,746.html#:~:text=Jeder%20Arbeitnehmer%20ist%20insoweit%20verpflichtet,l%C3%A4nger%20als%20drei%20Tage%20dauert.

Da wird die Standard Regel erklärt. So wie du es schreibst würde ich davon ausgehen das du die in deinem Vertrag hast.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen hat. Jeder Arbeitnehmer ist insoweit verpflichtet, im Falle der Erkrankung spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorzulegen.

Normalerweise ab dem dritten Tag. In dem Falle hätte deine Chefin Recht.

So wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was steht genau drin also wortwörtlich? So wie du es formuliert hast is es für mich der 4. Tag.

Gesetzlich wäre es am 4. Tag .