Krankmeldung ab oder nach 3 Tagen?
Hallo liebe Mitmenschen,
ich habe aktuell auf der Arbeit einen Riesen Streit losgetreten. Ich war letzte Woche von Mittwoch bis Freitag auf der Arbeit krank und hatte keinen Arzt aufgesucht, weil ich noch Medikamente zu Hause hatte. Meine Chefin meinte das geht so nicht, ich müsste am dritten Tag eine AU vom Arzt bringen. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass ich nach 3 Tagen eine AU bringen muss. Was stimmt denn jetzt und was kann mir im schlimmsten Fall drohen?
5 Antworten
Da wird die Standard Regel erklärt. So wie du es schreibst würde ich davon ausgehen das du die in deinem Vertrag hast.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen hat. Jeder Arbeitnehmer ist insoweit verpflichtet, im Falle der Erkrankung spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorzulegen.
Normalerweise ab dem dritten Tag. In dem Falle hätte deine Chefin Recht.
Bei einer Krankmeldung zählt auch das Wochenende als Tage. Das vergessen manche Arbeitnehmer (gerne). Du hättest also auf jeden Fall eine Krankmeldung machen müssen
So wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Was steht genau drin also wortwörtlich? So wie du es formuliert hast is es für mich der 4. Tag.
Gesetzlich wäre es am 4. Tag .
genaugenommen bereits der 5. Tag. denn Samstag und Sonntag gelten auch als Kalendertage.