Krankenverischerung nach studium abbruch?
Hallo, Ich werde nach dem ersten Semester mein Studium abbrechen und dann eine Ausbildung anfangen. Muss ich mich ind er Zeit krankenverichern oder wie funktioniert das
3 Antworten
Natürlich musst du dich krankenversichern. Als das, was du eben in der Zwischenzeit machst. Bist du arbeitslos? Musst dich arbeitslos melden und übers Amt versichern. Gehst du auf eigene Faust auf Reisen? Musst dich privat um ne Krankenversicherung kümmern. Gehst du arbeiten? Musst dich über den Arbeitgeber versichern.
Am einfachsten ist, einfach weiter als Student eingeschrieben zu bleiben und die studentische Krankenversicherung fortzuführen, bis die Ausbildung beginnt.
Es gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Ohne weitere Infos bleibt die Versicherungsart unklar.
Für die Zeit zwischen Semesterende und Beginn der Lehre musst du dich selbst krankenversichern, das ist die gesetzliche Versicherungspflicht. § 5 Nr 13 SGB 5...falls du es nachlesen willst
Diese Spanne gilt nur zwischen Schulabschluss und Studienbeginn
Die vermutete Auffangpflichtversicherung („Nr. 13“) wird es wohl nicht sein.
Doch, § 5 sagt:
Versicherungspflichtig sind: 13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren
Der TE war zuletzt als Student gesetzlich krankenversichert. Bricht er sein Studium ab, endet die studentische Krankenversicherung mit dem Ende des Semesters, das ist immer der 31.03. beim Wintersemester. Lehrbeginn ist dann der 01.08. bzw 01.09..... bis dahin MUSS er sich aber krankenversichern.
Bei volljährigen Kindern geht die Familienversicherung (über die Eltern) nur, wenn sie sich in einer Ausbildung bzw Studium befinden. Das ist hier aber nicht der Fall. Und die "Wartezeit" von 4 Monaten greift wie schon erwähnt nur für die Zeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn, das liegt hier ebenfalls nicht vor.
BTW: Ich bin gelernte Sozialversicherungsfachangestellte, weiß also, wovon ich schreibe.
Im von dir beschriebenen Szenario greift die obligatorische Anschlussversicherung und nicht die Auffangpflichtversicherung. Unabhängig davon könnte bis zum Alter von 23 Jahren auch die Familienversicherung geprüft werden.
Die Fallschilderung gibt übrigens keinerlei Information über die bisherige Versicherung. Bei Abbruch „nach dem ersten Semester“ mag eher eine Familienversicherung sowie ein Alter unter 23 Jahren zu vermuten sein. Die Familienversicherung könnte damit weiter bestehen, soweit lediglich ein Minijob ausgeübt wird. Geeignete Alternative könnte bsp. ein Vollzeitjob aein.
BTW: Ich bin gelernte Sozialversicherungsfachangestellte, weiß also, wovon ich schreibe.
Damit hättest du das Handwerkszeug, dir das lediglich nur behauptete Wissen tatsächlich selbst anzueignen. Womöglich beziehst du dich auf einen Rechtsstand von vor Einführung der obligatorischen Anschlussversicherung. Die Altergrenze in der Familienversicherung von 23 Jahren scheint dir gar nicht bekannt zu sein.
Ich verbleibe bei meiner Empfehlung, dein vermeintliches Wissen aufzufrischen: womöglich mag es hilfreich sein, mein Geschreibsel nochmals aufmerksam zu lesen. Der Fehleinschätzung zur Anschlusspflichtversicherung fügst du nun eine Fehleinschätzung zur Familienversicherung nach dem Studium hinzu.
Hier gegen verfestigtes Halbwissen anzuschreiben, erscheint mir als zu aufwändig.
Hallo, danke für die Antwort. Ich hatte aber etwas von ei er 4 Monats spanne gelesen und der man sich noch nicht selbst versichern muss sonder erst wenn duese abgelaufen ist.