Krankenkasse Nachforderung an Kinder?
Folgende Konstellation:
Eltern von Kind A und B waren einfach zu blöd die Familienversicherung zu bestätigen, somit wären Kind A und B von 2015 bis 2018 nur "pflichtversichert" und waren dort 10 bzw 12 Jahre alt (2018, 2015 waren sie entsprechend noch jünger!). Alle Mahnung etc. wurden von beiden Elternteilen ignoriert.
Nun haben beide Kinder eine Ausbildung begonnen und erhalten von der Krankenkasse einen Bescheid über jeweils 54.000€ (!!!!!!) die nachzuzahlen sind.
Mir ist bewusst, dass die Krankenkasse kein Kindergartenverein ist und sicherlich weiß was sie kann/darf und was nicht.
Aber ist es üblich, dass solche Forderungen von den Eltern auf die Kinder übergehen? Schließlich haben nicht die Kinder sondern die Eltern es verkackt. Und nein, die Eltern sind nicht gestorben, sondern mittlerweile "nur" geschieden.
Wir (als Tante und "Onkel") sind geschockt, auch über die "Schulterzuckmentalität" der Eltern in der jetzigen Situation....
3 Antworten
Das ist tatsächlich ein übliches Vorgehen, egal ob von krankenkassen oder auch teils vom Staat (z.B. bei Bürgergeld) die Versämnisse der Eltern an den Kindern auszulassen.
Solange es Kosten der Kinder betraf, also wie hier den Krankenkassenbeitrag für diese, ist das formal eine Forderung gegen sie, die nur über die Eltern lief da deren Erziehugnsberechtigte zu der Zeit.
Da ist es tatsächlich rechtlich möglich, diese nach Volljährigkeit bei den Kindern einzufordern. Diese können dann privatrechtlich versuchen die Forderung wegen Versäumnis der Pflichten an die Eltern durchzureichen, müssen also ihre Eltern verklagen dafür. Aber das ist der Krankenkasse egal, die möchte ihr Geld sehen.
Der einzgie Punkt über den man gehen könnte wäre, zu klären ob die Forderung schon verjährt ist. Wenn die Krankenkasse keine entsprechenden Titel erwirkt hat, sind diese Forderungen nämlich schon verjährt und nicht mehr zu zahlen. Das Problem: Normale Verjährung da ist bei Krankenkassenschulden 4 Jahre zum Jahresende, wenn die Schuldner in der Lage gewesen wären zu zahlen und es einfach nur nicht gemacht haben, sind es ggf. 30 Jahre.
Die Kinder wenden sich an die Krankenkasse, legen Zeugnisse aus der Zeit vor und fordern auf, rückwirkend die kostenfreie Familienversicherung noch durchzuführen. Dazu ist die KK verpflichtet.
Hallo!
Danke für die Antwort(-en)!
Reicht dafür irgendein amtliches Dokument, z.B. die Geburtsurkunde, Personalausweis (haben beide ja mittlerweile) o.ä.?
Da würde ich mal einen Anwalt einschalten oder zum Sozialverband gehen