Krankenkasse forderung wegen körperverletzung?
Hallo und zwar war ich in einer schlägerrei verwickelt mit mehren Beteiligten und wurde wegen eine gefährlichen körperverletzung angeklart nun hatte ich schon das gericht hinter mir und wurde wegen mangel an beweisen eingestellt das komische ist trz bekomme ich ein brief von der krankenkasse und zwar forderung das ich die behandlungskosten des geschädigten zahlen muss obwohl es auch keine beweise gibt das ich angefangen hab sonder mich gewehrt habe und sozusagen selber schuld ist weil er zuerst angefangen hat
3 Antworten
Das Geld wird zivilrechtlich eingefordert. Das hat mit deinem Strafverfahren nichts zu tun. Ob du angefangen hast oder dich gewehrt hast, spielt keine Rolle. Du hast jemand geschaedigt und das musst du nun bezahlen.
Wegen dem Gegner musste der Krankenwagen kommen und war weil dieser verletzt war. Also entstehen Behandlungskosten, die der Schaediger nun tragen muss.
Laut FS gab es mehrere Beteiligte, und das Strafverfahren wurde eingestellt. Es gibt also keinen Nachweis, dass der FS irgendwen beschädigt hat.
Wenn die Kasse Geld vom FS haben will, wird sie es einklagen müssen. Ob das gelingt, ist völlig offen.
Dann rufe bei der Krankenkasse an und kläre das am Telefon.
Ja aber er hat auch zugeschlagen nur das problem ist ich habe kein krankenwagen gebraucht aber trz finde ich das komisch weil ich keine schuld habe und sozusagen war das so da mein freund mir geholfen hat und er ihn eigentlich so hingerichtet hat
Was soll er klaeren? Er hat eine Person geschaedigt und die Krankenkasse will die Kosten hierfuer ersetzt haben. Mit dem Strafverfahren hat das nichts zu tun.
Er hat geschrieben, er hat keine Schuld, hat sich gewehrt...also.
Er hat eine andere Person verletzt - das zaehlt, sonst nichts.
weiß die Krankenkasse von dem Gerichtsurteil? riechen können die es ja nicht. das brauchen die schriftlich
Woher nimmst du diese Erkenntnis?
Und woher diese?