Krankengeld?

4 Antworten

Bei den sechs Wochen für die Entgeltfortzahlung können auch Krankheitszeiten wegen der selben Erkrankung innerhalb der letzten bis zu 12 Monate zusammengerechnet werden. Du warst also offenbar in den letzten 12 Monaten in den genannten Zeiträumen wegen derselben Erkrankung krank - und somit inzwischen über sechs Wochen.

Zudem steht dort drin, dass du offenbar trotz Vorgabe des Arbeitgebers, ab Tag 1 eine AU zu liefern, dies mehrfach nicht getan hast. Das ist arbeitsrechtlich enorm kritisch und könnte sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, weil du somit mehrfach unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben bist! Hier solltest du unbedingt darauf achten, dass du da zukünftig wirklich am ersten Tag direkt zum Arzt gehst und dir dich krankschreiben lässt!


Enaaa3112 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 20:43

Ich habe der arbeit die AUs immer vorgelegt. Nur der Krankenkasse nicht steht da ja. Was bedeutet das ? Also das heißt ich habe am 28.06 das letzte Mal richtiges Gehalt bekommen?

0
nimi90  20.07.2024, 20:51
@Enaaa3112

Das heißt, Deine Lohnfortzahlung endet am 28.06., richtig. Ab dem 29.06. zahlt Dir der Arbeitgeber keinen Cent mehr

0
HappyMe1984  20.07.2024, 21:10
@nimi90

Nope, das stimmt auch nicht so ganz. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, aber der Arbeitgeber zahlt hier gemäß TVöD einen Zuschuss dazu. Das steht dort ja auch drin. Bedeutet, dass es auf das gleiche Netto wie bisher hinausläuft, weil der TVöD die Zahlung der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem bisherigen Nettoentgelt als Krankengeldzuschuss vorsieht.

1
nimi90  20.07.2024, 21:11
@HappyMe1984

Der Zuschuss ist zum jetzigen Zeitpunkt total bums, denn den gibt es nur, sofern der Arbeitnehmer Krankengeld beantragt - was er ja offensichtlich noch nicht getan hat. Ergo: bekommt er vorerst nichts, bis Krankengeld beantragt ist. Das habe ich aber in der anderen Antwort unten drunter schon geschrieben.

1
HappyMe1984  20.07.2024, 21:12
@nimi90

Korrekt, dieser Schritt muss noch gegangen werden und der Bescheid übers Krankengeld muss an den Arbeitgeber weitergeleitet werden, damit der Zuschuss berechnet werden kann. Steht ja auch da...

1
nimi90  20.07.2024, 21:13
@HappyMe1984

Prima, denn darauf zielte mein ursprünglicher Kommentar ab. Das wollte ich damit nur etwas überspitzt ausdrücken ;-)

0

Gemäß §3 EntgFG endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn wegen der gleichen Erkrankung AU für 6 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate vorlag

Das ist bei dir der Fall

Üblicherweise sendet die Krankenkasse bei Erreichen der 6 Wochen automatisch den Antrag auf Krankengeld zu.

Nachdem Du aber einige AUs nicht an die Krankenkasse gesendet hast, kann auch dieser Antrag nicht gestellt werden.

Dein Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung zum 28. Juni eingestellt, dh Du bekommst im Juni nur noch anteilig und ab Juli gar keinen Lohn.

Auch den Zuschuss zum Krankengeld kann dein Arbeitgeber aktuell nicht zahlen, da er dafür den Bescheid über die Höhe des Krankengelds von der Krankenkasse benötigt.

Du erhältst also aktuell weder vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse Geld.

Empfehlung: Rufe am Montag bei deiner Krankenkasse an, kläre die fehlenden AUs ab, stelle den Antrag auf Krankengeld und sende den Bescheid über die Höhe des Krankengelds an deinen Arbeitgeber weiter sobald Du ihn hast.

Die Lohnfortzahlung endet zum 28.06.24.
Ab dem 29.06.24 zahlt der Arbeitgeber nichts mehr - keinen Cent.

Ergänzung: Von dem Zuschuss mal abgesehen - vorausgesetzt, Du erhältst Krankengeld.


Enaaa3112 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 20:56

Keinen Cent ? Was bedeutet denn krankengeldzuschuss ?

0
nimi90  20.07.2024, 21:05
@Enaaa3112

Das ist ein Zuschuss zum Krankengeld der Krankenkasse - wie hoch, kann Dir nur der Arbeitgeber sagen. Hängt von der Höhe des Krankengeldes ab, welches Du bei der Krankenkasse beantragen musst.

1

Du warst in der Vergangenheit offensichtlich häufiger aus demselben Grund krank.

Zudem scheinen der Krankenkasse Nachweise über Fehlzeitem nicht vorzuliegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.