Kostenvorschuss in Höhe von 4500€ Zivilgericht?
Hallo, mein Vater hatte einen Verkehrsunfall mit meinem Zweitwagen, bei dem Auffahrunfall wurde mein Fahrzeug beschädigt. Polizei hat den Unfall aufgenommen und Schäden an beiden Fahrzeugen festgestellt, Gegnerseite bestreitet das es zum Zusammenstoß kam.
Nach einem Zivilgerichtsverfahren bzw. Anhörung der Zeugen wurde nun beschlossen oder verkündet das ein Gerichtsunfallgutachter sich die Fahrzeuge anschaut. Soweit so gut, nun will das Gericht bzw. mein Anwalt das ich einen Vorschuss von 4500€ an das Gericht zahle, sonst kommt auch kein Gutachter. Streitwert liegt bei knapp 2000€ für das Auto, und 600€ für mein Gutachter.
Ist dieses Verfahren und die Summe üblich oder ist 4500€ nicht eine utopische Summe die ich da überweisen muss? Ich hatte eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung des Prozesses in der ersten Instanz, müsste mein Anwalt nicht Kontakt mit meiner Versicherung aufnehmen oder bin ich dafür zuständig zu überweisen und mir das Geld von meiner Versicherung zu holen? Und bitte nicht antworten "frag deinen Anwalt ", es gibt Gründe wieso ich ihm nicht vertraue.
3 Antworten
Dass das Gericht für die Einholung eines SV-Gutachtens einen Vorschuss festsetzt ist normal, die Höhe des Vorschusses müsste sich doch aus dem Sitzungsprotokoll des letzten Termines ergeben.
Die Gerichtskosten bei einem Streitwert von ca. 2000 Euro betragen ca. 300 Euro, die müssen aber schon vor Beginn des Prozesses gezahlt werden. Irgendwelche Gerichtskosten für einen neuen Termin verlangt das Gericht nicht.
Die Anwaltskosten für die Terminsvertretung betragen ca. 200 Euro, insgesamt fallen bei diesem Streitwert ca. 520 Euro anwaltskosten an. Falls Du Stundenhonorar vereinbart hast, musst Du natürlich mehr zahlen. Falls Du gewinnst, kannst Du vom Gegner nur die gesetzlichen Gebühren verlangen, die Differenz zum Stundenhonorar zahlst Du selber.
Was Du für den Anwalt zahlst, interessiert das Gericht nicht.
Der Sachverständige wird nach festen Beträgen aus dem JVEG vergütet. Der Streitwert des Verfahrens hat keinen Einfluss darauf.
Das Gericht kann aus Erfahrung einschätzen, wie hoch die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachten ausfallen werden. Deswegen wird zunächst ein pauschaler Betrag in Höhe von 4.500,00 € verlangt. Übrig gebliebenes Geld wird am Ende des Verfahrens verrechnet.
Wenn die Rechtsschutzversicherung den Vorschuss übernimmt, fordert in der Praxis in der Regel der Anwalt den Betrag von der Versicherung an. Der Versicherungsnehmer kann sich aber auch mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen.
In Versicherungsfragen kenne ich mich nicht gut aus. Wenn das Gerichtsverfahren weiter gehen soll, muss die Versicherung die 4.500,00 € auf das angegebene Konto der Justizkasde überweisen.
Hi,
die 4.500 sind nicht die reinen Gutachterkosten, sondern die Gesamtkosten des Gerichts für den anberaumten neuen Termin, also auch die Anwalts- und Gerichtskosten.
Ob deine Versicherung die Kosten abdeckt weiß ich nicht, das weiß deine Versicherung, oder dein Anwalt.
Wenn ich eine Deckungszusage für alle Kosten der 1. Instanz habe, dann müsste theoretisch meine Versicherung diese Kosten übernehmen oder? Oder können diese die Deckungszusage zurückziehen?