Kopien der Patientenakte?

2 Antworten

Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage (war bis vor kurzem noch anders) muss "die erste" Kopie der Akte dem Patienten (oder Berechtigten) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

https://www.kbv.de/html/1150_66171.php

Ob ggf. Versandkosten erhoben werden können, müsste ich noch mal nachsehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

becci365 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 23:56

Aber wie kann es sein das man mir sagte 50cent Pro Kopie.

beamer05  07.09.2024, 00:05
@becci365

Vll. ist dort die aktuelle Rechtsprechung gerade nicht geläufig 😁

Einfach mit der Sachlage s. Link konfrontieren.

DasOrakel  07.09.2024, 07:18

Du verlinkst ein Urteil aus letztem Jahr und keine "Gesetzeslage" :)

nimi90  07.09.2024, 11:15
@DasOrakel

Richtig, aber die Entscheidung des EuGH ist hier richtungsweisend und bindend. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Praxis eine rechtliche Auseinandersetzung verliert, ist nach den letzten Urteilen (Erster Rechtszug, Berufung und die Entscheidung des EuGH) recht hoch.

DasOrakel  07.09.2024, 11:24
@nimi90
Die Wahrscheinlichkeit ... ist ... recht hoch.

Damit ziehst Du Deine eigene Aussage in Zweifel.

Muss man für Kopien der Patientenakte bezahlen?

Für das erstmalige Anfordern der Patientenakte - Nein.

Muss die Arzt Praxis einen Kopien aushändigen? Auch zuschicken?

Nein, es gibt keine Verpflichtung die Kopien zuzuschicken. Die Praxis kann auch verlangen, dass die Unterlagen persönlich in der Praxis abgeholt werden.