Kopien der Patientenakte?
Muss man für Kopien der Patientenakte bezahlen? Muss die Arzt Praxis einen Kopien aushändigen? Auch zuschicken?
2 Antworten
Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage (war bis vor kurzem noch anders) muss "die erste" Kopie der Akte dem Patienten (oder Berechtigten) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
https://www.kbv.de/html/1150_66171.php
Ob ggf. Versandkosten erhoben werden können, müsste ich noch mal nachsehen.
Richtig, aber die Entscheidung des EuGH ist hier richtungsweisend und bindend. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Praxis eine rechtliche Auseinandersetzung verliert, ist nach den letzten Urteilen (Erster Rechtszug, Berufung und die Entscheidung des EuGH) recht hoch.
Muss man für Kopien der Patientenakte bezahlen?
Für das erstmalige Anfordern der Patientenakte - Nein.
Muss die Arzt Praxis einen Kopien aushändigen? Auch zuschicken?
Nein, es gibt keine Verpflichtung die Kopien zuzuschicken. Die Praxis kann auch verlangen, dass die Unterlagen persönlich in der Praxis abgeholt werden.
Aber wie kann es sein das man mir sagte 50cent Pro Kopie.