Darf nur der Arzt meine Patientenakte einsehen?
Oder auch seine medizinischen Fachangestellten, sprich das Personal was er hat?
3 Antworten
Im Rahmen ihrer Obliegenheiten haben natürlich auch die Angestellten Zugang zu den Akten.
Oder glaubst du, daß der Arzt auch noch die Ablage selbst macht?
Das Personal darf so viel Einsicht in die Unterlagen haben, wie es nötig ist seine Arbeit zu erledigen.
Will heissen, dass das Personal seine Neugier durchaus befriedigen kann, obwohl das zur Ausführung der Arbeit nicht nötig ist, selbst wenn es das nicht darf.
Letztlich ist es so, dass das Personal auch Berichte schreibt und deshalb zu einem grossen Teil informiert ist.
Nur weiter erzählen ist verboten.
Wenn du glaubst, dass das Personal zu weit geht, sprich mit dem Arzt.
Manchmal macht es auch Sinn von Anfang an deutlich zu machen, dass man ganz klar auf die Einhaltung der Schweigepflicht pocht.
Viele Ärzte halten es damit oft nicht so genau.
Leider..
Natürlich auch das Personal, ansonsten würde das ja keinen Sinn machen.
Mir geht es um die Schweigepflicht.