Konzert Karten recht?
hallo,
ich habe 2 Konzert Karten.
ich habe mich mit der Freundin mit der ich hin wollte dermaßen zerkracht das ich dort mit ihr auf keinen Fall hingehen werde, es ist auch was schlimmes vorgefallen von dem her wird das auch nicht mehr zu klären sein. Ich möchte von meiner Seite aus keinerlei Kontakt.
so wir hatten 2 Karten für ein Konzert Ticket pro Person sind 120€. Der Kauf der Tickets wurde alleine über mich abgewickelt sie hat mit lediglich den Anteil ihres Geldes (also 120€) überwiesen. Die Bestellung und Abwicklung lief alleine über meinen Namen.
meine Frage ist jetzt wie ist es REIN RECHTLICH wenn ich ihr Ticket verkaufe und mit jemand anderen hingehe und natürlich ihr das Geld was sie für ihr Ticket bezahlt hab zurück gebe. Wäre das rechtlich möglich? Oder könnte sie gegen mich vorgehen? Mir ist bewusst das es nicht grade sozial oder nett ist das weiß ich. Mir geht es aber um den rechtlichen Aspekt.
3 Antworten
Ich glaube, du müsstest sie zuerst fragen, ob du das darfst, weil sonst könnte sie wegen einem mündlichen Vertrag, den ihr abgeschlossen habt durch den Kauf der Tickets strafbar machen und sie könnte somit gegen dich vorgehen, aber ich bin kein Jurist. Wenn du sie gefragt hast und sie ja sagte, kannst du sie schon verkaufen.
aber so wie ich diese Nachricht interpretiere ohne zu fragen, ob es okay ist.
Dadurch kam doch sicher irgendein mündlicher Vertrag zu Stande.
Jo, und?
Sie hat ihr Geld wieder, kein Schaden entstanden, worauf will sie klagen?
Wenn es keine Karten mehr gibt, kann sie nicht zum Konzert gehen, dadurch hat sie einen Schaden erlitten.
Wenn sie dir das Geld für das Ticket überwiesen hat, steht das Ticket nicht mehr in Deinem Eigentum. Das ist so, als würdest Du zwei Staubsauger bestellen, einen für Deinen Nachbarn. Wenn er Dir das Geld (wie abgesprochen) für den zweiten gibt, gehört der dir dann auch nicht mehr.
Denkbar wäre eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung. Die Tatsache, dass Du den Gegenwert der Karte an die ehemalige Freundin wieder ausgezahlt hast, ändert an den Eigentumsverhältnissen an der Karte nichts. Denn für einen Verkauf der Karte an Dich müsste sie in diesen Verkauf erst einstimmen.
Theoretisch könnte sie natürlich, aber wegen so was zieht doch keiner vor Gericht. Und selbst wenn, welchen Schaden will sie da geltend machen, die 120 Euro? Die hast du ihr ja bereits wiedergegeben.
Blödsinn, da wäre nix strafbar.
Wenn du keine Ahnung hast, bitte nicht zu Rechtsthemen antworten.