Konzert Karten recht?

3 Antworten

Ich glaube, du müsstest sie zuerst fragen, ob du das darfst, weil sonst könnte sie wegen einem mündlichen Vertrag, den ihr abgeschlossen habt durch den Kauf der Tickets strafbar machen und sie könnte somit gegen dich vorgehen, aber ich bin kein Jurist. Wenn du sie gefragt hast und sie ja sagte, kannst du sie schon verkaufen.


OhMiaMiaJa  31.10.2022, 00:09

Blödsinn, da wäre nix strafbar.

Wenn du keine Ahnung hast, bitte nicht zu Rechtsthemen antworten.

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ttToom  31.10.2022, 00:10
@OhMiaMiaJa

ich habe ja darunter geschrieben, dass ich kein Jurist bin.

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ttToom  31.10.2022, 00:12
@OhMiaMiaJa

aber so wie ich diese Nachricht interpretiere ohne zu fragen, ob es okay ist.

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ttToom  31.10.2022, 00:18
@OhMiaMiaJa

Dadurch kam doch sicher irgendein mündlicher Vertrag zu Stande.

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OhMiaMiaJa  31.10.2022, 00:19
@ttToom

Jo, und?
Sie hat ihr Geld wieder, kein Schaden entstanden, worauf will sie klagen?

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ttToom  31.10.2022, 00:20
@OhMiaMiaJa

Wenn es keine Karten mehr gibt, kann sie nicht zum Konzert gehen, dadurch hat sie einen Schaden erlitten.

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Wenn sie dir das Geld für das Ticket überwiesen hat, steht das Ticket nicht mehr in Deinem Eigentum. Das ist so, als würdest Du zwei Staubsauger bestellen, einen für Deinen Nachbarn. Wenn er Dir das Geld (wie abgesprochen) für den zweiten gibt, gehört der dir dann auch nicht mehr.

Denkbar wäre eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung. Die Tatsache, dass Du den Gegenwert der Karte an die ehemalige Freundin wieder ausgezahlt hast, ändert an den Eigentumsverhältnissen an der Karte nichts. Denn für einen Verkauf der Karte an Dich müsste sie in diesen Verkauf erst einstimmen.

Theoretisch könnte sie natürlich, aber wegen so was zieht doch keiner vor Gericht. Und selbst wenn, welchen Schaden will sie da geltend machen, die 120 Euro? Die hast du ihr ja bereits wiedergegeben.