Konzert Einlass unter 16, Keine offizielle Alterbeschränkung - LKA Longhorn Stuttgart

5 Antworten

Welche Jugendschutzbestimmungen? Konzerte sind mit keinem einzigen Wort im JuSchG erwähnt... Allerdings zieht man dafür die Bestimmungen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen heran und die sehen so aus:

*§ 5 (Tanz)Veranstaltungen: Die Anwesenheit bei öffentlichen (Tanz)Veranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.*


pablo286 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 14:04

Hier steht doch allerdings auch nur in etwa: der Veranstalter darf, muss aber nicht. Und danke für die Antwort :)

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LondonerNebel  11.02.2012, 14:08
@pablo286

Aha, steht das so da? Ich lese es so, dass Du unter 16 überhaupt nicht allein ins Konzert darfst, sofern es nicht die Vorgaben des 2. Absatzes (Abweichend von... usw.) erfüllt. Der Muttizettel bringt Dir also überhaupt nichts.

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pablo286 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 14:14
@LondonerNebel

http://www.lka-longhorn.de/lka-longhorn/jugendschutz.html Hier wird zum einen angegeben, dass ich in Begleitung einer Erziehungsberechtigten Person (Tanz)Veranstaltungen besuchen darf, ohne Zeitbeschränkung. In der Tabelle darunter steht, dass ich mit einer Erlaubnis der Eltern ohne Erziehungsberechtigte Person reindarf, ohne Zeitvorgabe, wobei Konzerte nicht als (Tanz)Veranstaltungen gehandhabt werden. Und noch einmal unterndrunter steht, dass ich ohne jegliche Bestätigung meiner Eltern bis 22 Uhr reindarf.

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LondonerNebel  11.02.2012, 14:17
@pablo286

Na gut, wenn das LKA-Longhorn es so handhabt, kann man Dir nur viel Spaß wünschen. Hoffentlich sieht es die Polizei bei einer Kontrolle auch so... ;-)

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pablo286 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 14:18
@LondonerNebel

Dankesehr. Das ganze ist allerdings sehr undurchsichtig wie ich finde.

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LondonerNebel  11.02.2012, 14:19
@pablo286

Eben... Aber schlimmstenfalls steht ohnehin der Veranstalter dafür gerade, Dir kann nichts passieren.

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Bist du reingekomme? Weil mir wurde erzählt das man da unter 16 rein kommt und ich hab mir überlegt auf ein Prinz Pi Konzert zu gehen, bin auch 15.

Mit 15 darfst du zwar auf das Konzert, allerdings musst du um 22 Uhr entweder zu Hause sein, oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder temporär Bevollmächtigten sein.


pablo286 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 13:57

Kontrollieren die das dann?

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LondonerNebel  11.02.2012, 14:03
@pablo286

Die Antwort ist gut, aber nicht ganz korrekt. Das Konzert müsste um 22 Uhr verlassen werden, mehr nicht. Wann man zu Hause sein muss, steht in keinem Gesetz!

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da kontrolliert niemand glaub mir ;) super musikgeschmack ;P


pablo286 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 13:58

Na dann is das jetzt so :D

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pablo286 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 13:58

Na dann is das jetzt so :D

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