Ab wievielen Jahren Konzert?

1 Antwort

Da gibt es keine allgemeingueltige Regelung. Jeder Veranstalter hat da seine eigenen Regeln und die sind manchmal auch von Ort zu Ort unterschiedlich. Ihr muesst euch also beim Veranstalter nach den Regelungen bei genau der Veranstaltung (Ort und Datum) erkundigen, die ihr besuchen wollt.

Sollte es um die Veranstaltung am 7. Maerz in Frankfurt gehen, steht in den AGB des Veranstalters dies hier:

2.2 Der Veranstalter schließt keinen Vertrag zugunsten eines Kindes bis zum Alter von 7 Jahren. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten erlaubt.2.2 Der Veranstalter schließt keinen Vertrag zugunsten eines Kindes bis zum Alter von 7 Jahren. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten erlaubt.