Konnte man früher fremd gehen anzeigen?
Ich hab gerade eine nette Diskussionsrunde und die Frage ist ob man früher in Deutschland das fremd gehen anzeigen konnte in der Ehe ??
2 Antworten
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In der Bundesrepublik Deutschland war bis zum 31. August 1969 der aus dem Reichsstrafgesetzbuch übernommene § 172 in Kraft. Im Zuge der Großen Strafrechtsreform wurde dieses Gesetz ersatzlos gestrichen. Ehebruch wird in der Bundesrepublik seitdem nicht mehr strafrechtlich sanktioniert.
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Es war auf jeden Fall ein Grund, um das Trennungsjahr nicht einhalten zu müssen.
Strafbar in dem Sinne war es seit dem Krieg nicht