Konnte man früher fremd gehen anzeigen?

2 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland war bis zum 31. August 1969 der aus dem Reichsstrafgesetzbuch übernommene § 172 in Kraft. Im Zuge der Großen Strafrechtsreform wurde dieses Gesetz ersatzlos gestrichen. Ehebruch wird in der Bundesrepublik seitdem nicht mehr strafrechtlich sanktioniert.

Es war auf jeden Fall ein Grund, um das Trennungsjahr nicht einhalten zu müssen.

Strafbar in dem Sinne war es seit dem Krieg nicht