Kommt die Wehrpflicht zurück?
Was schätzt ihr?
Gerne mit Begründung
9 Antworten
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Ich sehe keine Möglichkeit, die Verpflichtung zu militärischen Tätigkeiten mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Ersatzdienste können nicht so gewählt werden, dass Personen nicht deshalb benachteiligt werden, da sie in Teilbereichen kein Talent haben(Schlußendlich kann dies zu einer Benachteiligung dieser Personen im gegensatz zu anderen Personen führen, die Möglicherweise sogar Dienste als referenz für spätere Ausbildungen nutzen können).
Zudem wäre eine Wehrpflicht nur für Angehörige eines Geschlechts, wie sie derzeit existieren dürfte, auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Folglich halte ich eine Wiedereinführung für unwahrscheinlich und im Zweifelsfalle für verfassungswidrig.
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Nein. Das Grundgesetz sieht gewisse Ausnahmen vor, die Wehrpflicht ist eine davon. Lies dir doch mal die Gesetzestexte durch.
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Ich halte diese Artikel des Grundgesetzes für unzulässig und nicht mit dem Kern desselben vereinbar. Das gilt im Übrigen auch für einige andere Artikel.
Nach meinem Rechtsverständniss muss bei widersprüchlichen Paragraphen der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, welcher der Paragraphen abgeändert werden muss.
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Das sind keine widersprüchliche Paragraphen. Dein Rechtverständnis? Bist du Anwalt?
In jedes Grundgesetz darf aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, damit ist die Wehrprlicht rechtlich vertretbar. Das ist indiskutabel.
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Das sind keine widersprüchliche Paragraphen.
Eben schon!
Weie gesagt widerspricht die Wehrpflicht den von mir genannten Bestandteilen des Grundgesetzes.
In jedes Grundgesetz darf aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden
Das ist nicht korrekt. Stichwort Ewigkeitsklausel.
damit ist die Wehrprlicht rechtlich vertretbar
Deine Schlußfolgerung ist fehlerhaft. Ein Eingriff in das Grundgesetz muss nicht zwingend rechtlich in Ordnung sein. Zudem ändert sich die Rechtsmäßigkeit mit der gesellschaftlichen Situation.
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Die Ewigkeitsklausel hat damit nichts zu tun. Hör auf, hier mit irgendwelchen Begriffen um dich zu werfen von denen du keine Ahnung hast. Die Wehrpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Wäre dem nicht so, würde es sie längst nicht mehr geben! Also hör auf hier unnötig rumzudiskutieren!
Eben schon!
Eben nicht. Lies dir doch die Paragraphen mal durch...
Deine Schlußfolgerung ist fehlerhaft. Ein Eingriff in das Grundgesetz muss nicht zwingend rechtlich in Ordnung sein.
Ist es in dem Fall aber.
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Du solltest mal lernen, dass man als Bürger nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten. Nach deiner Erklärung würde nämlich jede Pflicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
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Die Ewigkeitsklausel hat damit nichts zu tun.
Doch, natürlich:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Folglich kann Artikel 1 und 20 nicht ducrh ein Gesetz verändert werden.
Hör auf, hier mit irgendwelchen Begriffen um dich zu werfen von denen du keine Ahnung hast.
Mir scheint eher, als wüsstest du nicht, wovon du redest...
Wäre dem nicht so, würde es sie längst nicht mehr geben!
Da die Wehrpflicht seit einiger Zeit ausgesetzt ist gingen folglich auch die Initiativen zur Abschaffung derselben zurück.
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Nach deiner Erklärung würde nämlich jede Pflicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
Ich weiß nicht, wie du derartiges aus meinen Erklärungen ableitest.
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Es geht hier um die Änderung des Grundgesetzes und die Gliederung der Bundesrepublik Deutschland, was hier gar nicht das Thema ist und mit der Wehrpflicht gar nichts zu tun hat, nein eben nicht natürlich!
Mir scheint eher, als wüsstest du nicht, wovon du redest...
Das denke ich eher von dir. Die Änderung des Grundgesetzes steht hier gar nicht zur Debatte.
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Du behauptest jedes Grundgesetz, dass mit einem anderen Gesetz widersprüchlich ist, müsse durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Das stimmt schon, allerdings ist die Wehrppflicht nicht widersprüchlich mit dem Grundgesetz und das wurde schon mehrere Male diskutiert. Die Wehrpflicht ist so eine Ausnahme, die Geltung hat.
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mit der Wehrpflicht gar nichts zu tun hat
Mit der Wehrpflicht definitiv nur indirekt. Du hattest allerdings behauptet, man könne jedes Grundgesetz per gesetz ändern, was ich mittels Verweis auf die Ewigkeitsklausel widerlegte.
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Das habe ich an keiner Stelle behauptet. Ich habe geschrieben, man könnte in jedes Grundgesetz per Gesetz eingreifen und nicht ändern.
Also hast du gar nichts widerlegt.
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Du behauptest jedes Grundgesetz, dass mit einem anderen Gesetz widersprüchlich ist, müsse durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Ja.
Allerdings ist die Wehrppflicht nicht widersprüchlich mit dem Grundgesetz
Selbstverständlich schon. Ich habe in meiner Antwort und in Kommentarsträngen darunter mehrere Punkte genannt, in denen die Wehrplicht anderen Artikeln des Grundgesetzes widerspricht. Ich möchte dich bitte, entsprechend auf diese einzugehen.
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Ich habe geschrieben, man könnte in jedes Grundgesetz per Gesetz eingreifen
Eingreife => Ändern. Oder wie willst du sonst Eingreifen wenn nicht ändernd?
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Wenn die Polizei dich festnimmt, greift sie auch in deine Grundrechte ein und das darf sie. Dafür muss man das Gesetz nicht ändern! Lies dir doch die Grundrechte nochmal durch!
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Hör auf hier alles als selbstverständlich zu betiteln... es gibt das Wehrplfichtgesetz nicht umsonst und das ist NICHT gegen das Grundgesetz!
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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Bist du jetzt still mit deinem besserwisserischen Dummgeschwätz?
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Wenn die Polizei dich festnimmt, greift sie auch in deine Grundrechte ein und das darf sie.
Sicherlich. Und in welchem Maße entschied das Bundesverfassungsgericht.
Beispielsweise:
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Ja und wieso sagst du dann, dass man ein Grundgesetz ändern müsse, um dagegen einzugreifen?
Das gleiche gilt für die Wehrpflicht, die wie alle Gesetze vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet wurde.
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Ja und wieso sagst du dann, dass man ein Grundgesetz ändern müsse, um dagegen einzugreifen?
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts interpretiert das Grundgesetz lediglich, greift aber nicht in dieses ein.
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Ich habe nicht geschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht in Grundgesetze eingreift. Du verdrehst hier schon wieder die Fakten.
Der Staat kann in Grundgesetze in gewissen Maße eingreifen und die Wehrpflicht zählt dazu, Ende der Diskussion.
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Ich habe nicht geschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht in Grundgesetze eingreift.
Ich interpretierte folgende Aussage so:
Ja und wieso sagst du dann, dass man ein Grundgesetz ändern müsse, um dagegen einzugreifen?
Da ich nie derartiges behauptet hatte, ging ich davon aus, du bezogst dich auf meine Aussage, in der ich sagte, eine Eingriff in das Grundgesetz wäre mit einer Änderung gleichzusetzen, welche ich in folge folgender Aussage deinerseits traf:
Ich habe geschrieben, man könnte in jedes Grundgesetz per Gesetz eingreifen und nicht ändern.
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Also halten wir fest, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, völlig egal, ob du das mit deiner eigenen Meinung anders siehst?
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lso halten wir fest, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, völlig egal, ob du das mit deiner eigenen Meinung anders siehst?
Äh, Nein...Warum sollten wir?
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Weil ich dir gerade lang und breit erklärt habe, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.
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Weil ich dir gerade lang und breit erklärt habe, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist
Und ich habe erklärt, inwelchen Punkten sie das nicht ist.
wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat
Wann und in Bezug auf welche Teile der jetzigen Fassung?
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In Antwort auf deinen gelöschten Kommentar:
Das tust du hier leider ständig.
Ich bin bereit, meine Argumente weitergehend zu begründen, sofern du konkrete Kritik an diesen äußern solltest.
Zu deiner Quelle: Es ist ratsam, sich nicht auf sekundär Quellen zu verlassen.
Folgende Behauptung des Artikels ist falsch:
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Wehrpflicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Zuminsets unter Annahme, es beziehe sich auf folgende primär Quelle, welche zeitlich und inhaltlich zum Artikel passen würde.(Leider sind im Artikel selbst keine Quellen angegeben.)
bzw.
Demnach fand keine Entscheidung statt, sondern die Vorlage wurde für unzulässig erklärt.
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Man müsste das Grundgesetz anpassen. In der Schweiz ist dies zB in der Bundesverfassung verankert (lex specialis derogat legi generali), dass Männer Wehrpflicht haben und wird sowohl vom Bundesgericht als auch vom EGMR akzeptiert.
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Man müsste das Grundgesetz anpassen.
Nein, denn eine derartige Änderung würde den Grundsätzen und ethischen Prinzipien unseres Staates zuwiderlaufen.
Zudem könnte ich mir sogar Verstöße gegen den unveränderlichen Teil des GG vorstellen.(Würde des menschen, Menschenrechte, Frieden)
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Nein, gibt keinen dringenden Grund dafür.
Glaub dann würde es auch so n paar Demos geben...
E: Aber kann mir egal sein, sollen sie es doch machen :D
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Zweifelhaft, weil die BW dafür grundlegend, vor allem technisch und finanziell, reformiert werden müsste.
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Nein, kommt nicht, dazu besteht in absehbarer Zukunft keine Veranlassung.
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Zustimmung aus der AfD und Teilen der CDU.
Ablehnung von der restlichen Opposition, der Parteispitze der SPD und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.
Also nein. Es ist sehr unwahrscheinlich.
Die Wehrpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar.