Kommt die Wehrpflicht zurück?

9 Antworten

Ich sehe keine Möglichkeit, die Verpflichtung zu militärischen Tätigkeiten mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Ersatzdienste können nicht so gewählt werden, dass Personen nicht deshalb benachteiligt werden, da sie in Teilbereichen kein Talent haben(Schlußendlich kann dies zu einer Benachteiligung dieser Personen im gegensatz zu anderen Personen führen, die Möglicherweise sogar Dienste als referenz für spätere Ausbildungen nutzen können).

Zudem wäre eine Wehrpflicht nur für Angehörige eines Geschlechts, wie sie derzeit existieren dürfte, auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Folglich halte ich eine Wiedereinführung für unwahrscheinlich und im Zweifelsfalle für verfassungswidrig.


Greencamou  17.07.2020, 22:36

Die Wehrpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

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Greencamou  18.07.2020, 10:17
@Destranix

Nein. Das Grundgesetz sieht gewisse Ausnahmen vor, die Wehrpflicht ist eine davon. Lies dir doch mal die Gesetzestexte durch.

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Destranix  18.07.2020, 11:58
@Greencamou

Ich halte diese Artikel des Grundgesetzes für unzulässig und nicht mit dem Kern desselben vereinbar. Das gilt im Übrigen auch für einige andere Artikel.

Nach meinem Rechtsverständniss muss bei widersprüchlichen Paragraphen der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, welcher der Paragraphen abgeändert werden muss.

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Greencamou  18.07.2020, 12:48
@Destranix

Das sind keine widersprüchliche Paragraphen. Dein Rechtverständnis? Bist du Anwalt?

In jedes Grundgesetz darf aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, damit ist die Wehrprlicht rechtlich vertretbar. Das ist indiskutabel.

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Destranix  18.07.2020, 12:52
@Greencamou
Das sind keine widersprüchliche Paragraphen.

Eben schon!

Weie gesagt widerspricht die Wehrpflicht den von mir genannten Bestandteilen des Grundgesetzes.

In jedes Grundgesetz darf aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden

Das ist nicht korrekt. Stichwort Ewigkeitsklausel.

damit ist die Wehrprlicht rechtlich vertretbar

Deine Schlußfolgerung ist fehlerhaft. Ein Eingriff in das Grundgesetz muss nicht zwingend rechtlich in Ordnung sein. Zudem ändert sich die Rechtsmäßigkeit mit der gesellschaftlichen Situation.

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Greencamou  18.07.2020, 12:55
@Destranix

Die Ewigkeitsklausel hat damit nichts zu tun. Hör auf, hier mit irgendwelchen Begriffen um dich zu werfen von denen du keine Ahnung hast. Die Wehrpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Wäre dem nicht so, würde es sie längst nicht mehr geben! Also hör auf hier unnötig rumzudiskutieren!

Eben schon!

Eben nicht. Lies dir doch die Paragraphen mal durch...

Deine Schlußfolgerung ist fehlerhaft. Ein Eingriff in das Grundgesetz muss nicht zwingend rechtlich in Ordnung sein.

Ist es in dem Fall aber.

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Greencamou  18.07.2020, 13:03
@Destranix

Du solltest mal lernen, dass man als Bürger nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten. Nach deiner Erklärung würde nämlich jede Pflicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

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Destranix  18.07.2020, 13:05
@Greencamou
Die Ewigkeitsklausel hat damit nichts zu tun.

Doch, natürlich:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Folglich kann Artikel 1 und 20 nicht ducrh ein Gesetz verändert werden.

Hör auf, hier mit irgendwelchen Begriffen um dich zu werfen von denen du keine Ahnung hast.

Mir scheint eher, als wüsstest du nicht, wovon du redest...

Wäre dem nicht so, würde es sie längst nicht mehr geben!

Da die Wehrpflicht seit einiger Zeit ausgesetzt ist gingen folglich auch die Initiativen zur Abschaffung derselben zurück.

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Destranix  18.07.2020, 13:06
@Greencamou
Nach deiner Erklärung würde nämlich jede Pflicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

Ich weiß nicht, wie du derartiges aus meinen Erklärungen ableitest.

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Greencamou  18.07.2020, 13:08
@Destranix

Es geht hier um die Änderung des Grundgesetzes und die Gliederung der Bundesrepublik Deutschland, was hier gar nicht das Thema ist und mit der Wehrpflicht gar nichts zu tun hat, nein eben nicht natürlich!

Mir scheint eher, als wüsstest du nicht, wovon du redest...

Das denke ich eher von dir. Die Änderung des Grundgesetzes steht hier gar nicht zur Debatte.

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Greencamou  18.07.2020, 13:10
@Destranix

Du behauptest jedes Grundgesetz, dass mit einem anderen Gesetz widersprüchlich ist, müsse durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Das stimmt schon, allerdings ist die Wehrppflicht nicht widersprüchlich mit dem Grundgesetz und das wurde schon mehrere Male diskutiert. Die Wehrpflicht ist so eine Ausnahme, die Geltung hat.

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Destranix  18.07.2020, 13:11
@Greencamou
mit der Wehrpflicht gar nichts zu tun hat

Mit der Wehrpflicht definitiv nur indirekt. Du hattest allerdings behauptet, man könne jedes Grundgesetz per gesetz ändern, was ich mittels Verweis auf die Ewigkeitsklausel widerlegte.

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Greencamou  18.07.2020, 13:12
@Destranix

Das habe ich an keiner Stelle behauptet. Ich habe geschrieben, man könnte in jedes Grundgesetz per Gesetz eingreifen und nicht ändern.

Also hast du gar nichts widerlegt.

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Destranix  18.07.2020, 13:12
@Greencamou
Du behauptest jedes Grundgesetz, dass mit einem anderen Gesetz widersprüchlich ist, müsse durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

Ja.

Allerdings ist die Wehrppflicht nicht widersprüchlich mit dem Grundgesetz

Selbstverständlich schon. Ich habe in meiner Antwort und in Kommentarsträngen darunter mehrere Punkte genannt, in denen die Wehrplicht anderen Artikeln des Grundgesetzes widerspricht. Ich möchte dich bitte, entsprechend auf diese einzugehen.

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Destranix  18.07.2020, 13:13
@Greencamou
Ich habe geschrieben, man könnte in jedes Grundgesetz per Gesetz eingreifen

Eingreife => Ändern. Oder wie willst du sonst Eingreifen wenn nicht ändernd?

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Greencamou  18.07.2020, 13:17
@Destranix

Wenn die Polizei dich festnimmt, greift sie auch in deine Grundrechte ein und das darf sie. Dafür muss man das Gesetz nicht ändern! Lies dir doch die Grundrechte nochmal durch!

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Greencamou  18.07.2020, 13:18
@Destranix

Hör auf hier alles als selbstverständlich zu betiteln... es gibt das Wehrplfichtgesetz nicht umsonst und das ist NICHT gegen das Grundgesetz!

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Greencamou  18.07.2020, 13:21
@Destranix Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Bist du jetzt still mit deinem besserwisserischen Dummgeschwätz?

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Greencamou  18.07.2020, 13:34
@Destranix

Ja und wieso sagst du dann, dass man ein Grundgesetz ändern müsse, um dagegen einzugreifen?

Das gleiche gilt für die Wehrpflicht, die wie alle Gesetze vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet wurde.

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Destranix  18.07.2020, 13:38
@Greencamou
Ja und wieso sagst du dann, dass man ein Grundgesetz ändern müsse, um dagegen einzugreifen?

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts interpretiert das Grundgesetz lediglich, greift aber nicht in dieses ein.

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Greencamou  18.07.2020, 13:41
@Destranix

Ich habe nicht geschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht in Grundgesetze eingreift. Du verdrehst hier schon wieder die Fakten.

Der Staat kann in Grundgesetze in gewissen Maße eingreifen und die Wehrpflicht zählt dazu, Ende der Diskussion.

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Destranix  18.07.2020, 13:48
@Greencamou
Ich habe nicht geschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht in Grundgesetze eingreift.

Ich interpretierte folgende Aussage so:

Ja und wieso sagst du dann, dass man ein Grundgesetz ändern müsse, um dagegen einzugreifen?

Da ich nie derartiges behauptet hatte, ging ich davon aus, du bezogst dich auf meine Aussage, in der ich sagte, eine Eingriff in das Grundgesetz wäre mit einer Änderung gleichzusetzen, welche ich in folge folgender Aussage deinerseits traf:

Ich habe geschrieben, man könnte in jedes Grundgesetz per Gesetz eingreifen und nicht ändern.
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Greencamou  18.07.2020, 13:53
@Destranix

Also halten wir fest, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, völlig egal, ob du das mit deiner eigenen Meinung anders siehst?

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Destranix  18.07.2020, 13:54
@Greencamou
lso halten wir fest, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, völlig egal, ob du das mit deiner eigenen Meinung anders siehst?

Äh, Nein...Warum sollten wir?

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Greencamou  18.07.2020, 13:57
@Destranix

Weil ich dir gerade lang und breit erklärt habe, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.

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Destranix  18.07.2020, 13:59
@Greencamou
Weil ich dir gerade lang und breit erklärt habe, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist

Und ich habe erklärt, inwelchen Punkten sie das nicht ist.

wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat

Wann und in Bezug auf welche Teile der jetzigen Fassung?

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Destranix  18.07.2020, 14:18
@Greencamou

In Antwort auf deinen gelöschten Kommentar:

Das tust du hier leider ständig.

Ich bin bereit, meine Argumente weitergehend zu begründen, sofern du konkrete Kritik an diesen äußern solltest.

Zu deiner Quelle: Es ist ratsam, sich nicht auf sekundär Quellen zu verlassen.

Folgende Behauptung des Artikels ist falsch:

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Wehrpflicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Zuminsets unter Annahme, es beziehe sich auf folgende primär Quelle, welche zeitlich und inhaltlich zum Artikel passen würde.(Leider sind im Artikel selbst keine Quellen angegeben.)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/02/ls20020220_2bvl000599.html

bzw.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/03/lk20020327_2bvl000202.html

Demnach fand keine Entscheidung statt, sondern die Vorlage wurde für unzulässig erklärt.

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SL1213  17.07.2020, 14:44

Man müsste das Grundgesetz anpassen. In der Schweiz ist dies zB in der Bundesverfassung verankert (lex specialis derogat legi generali), dass Männer Wehrpflicht haben und wird sowohl vom Bundesgericht als auch vom EGMR akzeptiert.

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Destranix  17.07.2020, 15:04
@SL1213
Man müsste das Grundgesetz anpassen.

Nein, denn eine derartige Änderung würde den Grundsätzen und ethischen Prinzipien unseres Staates zuwiderlaufen.

Zudem könnte ich mir sogar Verstöße gegen den unveränderlichen Teil des GG vorstellen.(Würde des menschen, Menschenrechte, Frieden)

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Nein, gibt keinen dringenden Grund dafür.

Glaub dann würde es auch so n paar Demos geben...

E: Aber kann mir egal sein, sollen sie es doch machen :D

Zweifelhaft, weil die BW dafür grundlegend, vor allem technisch und finanziell, reformiert werden müsste.

Nein, kommt nicht, dazu besteht in absehbarer Zukunft keine Veranlassung.

Zustimmung aus der AfD und Teilen der CDU.

Ablehnung von der restlichen Opposition, der Parteispitze der SPD und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Also nein. Es ist sehr unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich außerschulisch häufig mit den Themen.