Kommt da was auf mich zu?

2 Antworten

Hi, grundsätzlich kann man sagen, man soll lieber einmal zu oft die Polizei anrufen als einmal zu wenig.

Daher wird man wegen Missbrauch von Notrufen auch nicht so schnell belangt. Man möchte vermeiden, dass sich niemand mehr traut im Ernstfall die Polizei zu rufen.

Nur wenn es halt ganz klar Missbrauch war.

Wie es sich bei Deinem Fall verhält, kann ich aber aufgrund der dürftigen Informationen nicht konkret einschätzen.

Das wird die Einschätzung der Wichtigkeit der Polizei entsprechen. Wie sie die Situation/Lage einschätzen.