Komme ich mit einer Powerbank und 5 Ersatzakkus durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen?

2 Antworten

Die genauen Bestimmungen für die Mitnahme von Akkus und elektronischen Geräten können je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Richtlinien der Lufthansa zu überprüfen, um sicherzustellen, dass du die aktuellen Vorschriften einhältst. 

Grundsätzlich gelten Lithium-Batterien und Akkus als potenziell gefährliche Güter und es gibt Regeln für ihre Mitnahme im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck. Hier sind einige allgemeine Informationen, die dir bei der Planung helfen können:

1. Powerbank: Die meisten Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme von Powerbanks im Handgepäck. Allerdings gibt es in einigen Fällen eine Begrenzung für die Kapazität, die je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein kann. Eine Powerbank mit einer Kapazität von 14.500mAh sollte normalerweise erlaubt sein, aber überprüfe die spezifischen Richtlinien der Lufthansa, um sicherzugehen.

2. Ersatzakkus: Bei Ersatzakkus gibt es oft Beschränkungen. Die meisten Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme von Ersatzakkus im Handgepäck, solange sie ordnungsgemäß verpackt sind und die Kontakte gegen Kurzschlüsse geschützt sind. Die genaue Anzahl der erlaubten Ersatzakkus kann jedoch variieren. Normalerweise sind zwei Ersatzakkus erlaubt, aber auch hier empfehle ich, die spezifischen Richtlinien der Lufthansa zu überprüfen.

3. Kamera-Akkus: Die Mitnahme von Kamera-Akkus ist in der Regel erlaubt, sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck. Achte darauf, dass die Kontakte geschützt sind, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

4. Drohnen-Akkus: Akkus für Drohnen sind normalerweise erlaubt, sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck. Es kann jedoch Beschränkungen für die Anzahl der Akkus geben. Überprüfe die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft, um sicherzugehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und es immer ratsam ist, die spezifischen Richtlinien der Lufthansa zu überprüfen, da sie sich ändern können. Du kannst dich auch direkt an die Fluggesellschaft wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Freiberuflicher Journalist

LE7ELS 
Beitragsersteller
 16.07.2023, 06:35

Danke!

Ist das von ChatGPT? Das ist absolut der Schreibstil von ChatGPT. Und wenn nicht, dann hast du ihn adaptiert 😂

Das mit den 2 gilt nur, wenn die Nennenergie 100Wh überschreitet.

Ansonsten gilt:

"Regeln für Ersatzbatterien

  • 1. Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Ersatzzellen / -batterien mit einer Nennenergie von bis zu 100 Wh für solche elektronischen Gebrauchsgegenstände:Nur im Handgepäck und in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
  • Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein"

https://www.lufthansa.com/ch/de/informationen-zur-mitnahme-von-gefaehrlichen-gegenstaenden#Batteries