Kolumbianische Anwältin will in Deutschland arbeiten?

3 Antworten

Quelle

Ich mache die Reise, um zu arbeiten. Brauche ich ein Visum?
Für Reisen im Zusammenhang mit einem vergüteten Arbeitsvertrag oder einem vergüteten
Praktikum ist der Erhalt eines nationalen Visums unter Beachtung der gegenwärtig geltenden
Bedingungen weiterhin erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Aufenthalt kürzer als 90
Tage ist. Für einige Berufsgruppen gilt dies nicht, z.B. Künstler, Forscher, Ferienbeschäftigte
und Sportler, die in einem Zeitraum von maximal 90 Tagen in 12 Monaten tätig werden.

Ihre Ausbildung wird in Deutschland nicht anerkannt. Gerade als Anwalt braucht man natürlich auch hervorragende Sprachkenntnisse.

Wenn sie sich auch für andere Jobs interessiert, dann gibt es durchaus Möglichkeiten mit den entsprechenden Sprachkenntnissen.

Wenig realistische Möglichkeiten wenn nicht gerade eine Firma eine Anwältin für Kooperation mit Kolumbien sucht.

Ihren Abschluss kann sie hier nicht verwenden, wird nicht anerkannt. Sie müsste also quasi komplett von vorne anfangen (wenn sie überhaupt irgendein Visum bekommt in der Konstellation)

sehr wenig, ich glaube kaum das sie sich in ihren Studium mit den deutschen Gesetzen auseinander gesetzt hat, sie kann ja arbeiten, aber bestimmt nicht als Anwältin, vielleicht bei Aldi an der Kasse.


Isuzu189  03.08.2024, 21:15

Wobei sie für Aldi an der Kasse kein Arbeitsvisum erhält

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