Kollektivstrafen im Unterricht

6 Antworten

Aus: http://www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Beispiel: Ein Schüler beleidigt seinen Lehrer in einer Schülerzeitung. In der Klasse kann der Lehrer den verantwortlichen Schüler nicht ausfindig machen. Der Lehrer kann nun nicht alle Schüler der Klasse zum Nachsitzen verdonnern. Dies würde eine unzulässige Kollektivstrafe darstellen, da von der Maßnahme des Schülers auch unschuldige Schüler betroffen wären.

Mindestens im Fall B wäre dies gegeben.

Aber aufgepasst: Es gibt in jedem Bundesland "Strafen", die auf einem Paragrafen im Schulgesetz beruhen. In B-W kann z.B. der Lehrer bis zu 2 Stunden, der Schulleiter bis zu 4 Stunden Nachsitzen anordnen. Diese "Strafen" sind Verwaltungsakte, gegen die rechtlich vorgegangen werden kann. Pädagogische Maßnahmen wie "Straf-/Nacharbeiten" sind kein Verwaltungsakt und somit nicht widerspruchsfähig. Hier kannst du dich beim Lehrer und/oder Schulleiter beschweren, eine rechtliche Abhilfe durch Widerspruch und Widerspruchsverfahren ist aber nicht möglich.

Im Fall A also nicht eindeutig. Die Maßnahme wird zwar von den Schülern als Strafe gewertet, rechtliche Handhabe scheint es dagegen aber nicht zu geben.

Kann aber je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Also am besten nochmal ins Schulgesetz deines BL schauen :)


FrageAntwort346  29.03.2021, 10:33

Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. ... 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Quelle: Handelsblatt

Wieso soll ich in das Schulgesetz schauen, wenn Deutschland das Genfer Abkommen unterschrieben hat.

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Diese Methode wird doch von Lehrern gern angewandt, denn sie hoffen doch darauf, dass ihr euch gegenseitig denunziert. Haltet gemeinsam durch, sprecht anschließend mit den Übeltätern und bittet sie es zu unterlassen. Hilft das nicht, meldet ihn beim nächsten Mal.

Gruppenbestrafungen sind nach den allgemeinen Menschenrechten nicht zulässig....


Tuedelband  05.03.2014, 07:17

Der Charta der Menschenrechte entnommen?

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Hat uns damals auch nicht umgebracht. So verteilen Lehrer die Verantwortung um der Mehrheit die Möglichkeit zu geben an der Erziehung mitzuwirken ;)


FrageAntwort346  29.03.2021, 10:32

Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. ... 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Quelle: Handelsblatt

Einfach gesagt sind Strafen für die ganze Klasse verboten.

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Durch solche Maßnahmen achten vielleicht auch mal die Mitschüler drauf, dass der Klassenkasper nicht immer aus der Reihe tanzt.