Kollegin hat Salmonellen - Schutz vor Ansteckung?

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a) die Dame hat auf Arbeit nichts mehr zuu suchen!

Die legt Euch ruckzuck den ganzen Betrieb lahm!

Selbst wenn es n unr eunfacher Durchfall wäre, sollte sie ein eigenes WC benutzen, nicht ein gemeinsames.

b) Sprühdesinfektion. Gibts z.B. bei Müller als Dose.

Ich bibn kein Fan von Hygienehysterie, aber in diesem Fall: Hände immer desinfizieren.

Klobrille und Klinken etc sollte immer desinfiziert werden,w enn sie die angefasst/ berührt hat

Vielleicht blödes Beispiel, aber: ich hab 2 Autoimmunkrankheiten. Nicht ansteckend, die fressen hurn ich. Aber ich bin eben für allen möglichen Sch* von anderen empfindlich.

Nun hat ein Kollege eine Bindehautentzündung. ich bin a) betriebliche Ersthelferion, b) ein hilfsbereiter Mensch c) die einzie Frau.. ud d) die Herren Kollegen mag er nicht fragen,w enn er e) alleine die Tropfen nicht ins Auge kriegt.

Also mach ich das alle 2h.. und wasch mir danach sehr gut die Hände. Gstern kam die Bitte überraschend, nach Feierabend hab ich mir dann bei Müöller Handdesinfektion gekauft.

Wichtig: achte drauf, Dir nicht ins Gesicht zu fassen. Also so wenig wie möglich (man denkt nicht immer dran)

Nach WC und SpüMa anpacken: nicht nur Pfoten waschen, sondern möglichst auch desinfizieren.


CSSHM  17.09.2019, 10:29

Auch hier gilt: Vorsicht. Die Kollegin hat kein Berufsverbot, das gilt nur für Berufe mit direktem Lebensmittelkontakt.

Wir wissen hier auch nicht, ob die gute akut an Salmonellenenteritis, Typhus oder Paratyphus erkrankt ist, oder eine sog. Dauerausscheiderin ist. Eine Dauerausscheiderin scheidet trotz überstandener Erkrankung lebenslang Salmonellen aus - und mit ausreichender persönlicher Hygiene bei der Nutzung von Sanitäranlagen ist das auch überhaupt kein Problem.

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SiViHa72  17.09.2019, 10:40
@CSSHM

Okay, das ist das eine. Und Du sagst selber: entsprechende Hygienemaßnahmen treffen. Was sonst habe ich da oben beschieben?

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CSSHM  17.09.2019, 10:43
@SiViHa72

Naja, deutlich übertriebene Maßnahmen:-)

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Sorry, aber da kann was nicht stimmen.

Salmonellen sind beim Gesundheitsamt meldepflichtig und es herrscht ein absoluten Berufsverbot.


CSSHM  17.09.2019, 10:14

A) Eventuell gar nicht aktuell erkrankt, sondern Dauerausscheiderin B) Ein Berufsverbot exisitiert nur für Tätigkeiten mit direktem Lebensmittelkontakt

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Woelfin1  17.09.2019, 10:27
@CSSHM

Was eventuell ist, interessiert nicht, denn es kommt in der Fragen nicht vor.

Da eine Spülmaschine erwähnt wird, scheint es auf der Arbeitsstelle auch die Möglichkeit der Nahrungsaufnahme gegeben zu sein. Somit besteht ein Lebensmittelkontakt

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CSSHM  17.09.2019, 10:33
@Woelfin1

Nein. Lebensmittelkontakt ist im Berufsrecht hier bezogen auf den Verkauf, Vertrieb oder Zubereitung von Lebensmitteln. Eine Spülmaschine im Pausenraum etc ist kein beruflicher Lebensmittelkontakt.

Außerdem: In der Frage kommt aber auch nicht die Info vor, dass die Kollegin akut an einer Salmonellose erkrankt ist. Es ist also beides möglich.

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Was macht sie dann zur Hölle auf der Arbeit? Das ist einfach fahrlässig.

Nach dem Toilettenbesuch die Hände desinfizieren, und allgemein nachdem du etwas angefasst hast, was sie vorher auch in den Händen hatte, deine Hände gründlich waschen.


CSSHM  17.09.2019, 10:11

Evtl. ist die Kollegin Salmonellendauerausscheiderin - d.h. aktuell nicht an einer Salmonellengastroenteritis, Thyphus oder Paratyphus erkrankt, sondern Dauerausscheiderin nach einer abgelaufenen Erkrankung.

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Wenn sie ne Salmonellen Vergiftung hat, darf u kann sie gar nicht arbeiten....


CSSHM  17.09.2019, 10:09

Ist nicht zwingend gesagt, dass sie aktuell eine Salmonellose hat - kann auch zurückliegend sein und die Kollegin ist Dauerausscheider. Da wird es mit dem Schutz dann tatsächlich schwierig...

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  • Erstens: Unterscheiden, ob hier eine aktuelle Erkankung vorliegt (Salmonellengastroenteritis, Typhus, Paratyphus) oder ob es sich um eine abgelaufene Erkrankung mit Dauerausscheiderstatus handelt
  • Zweitens: Berufsverbot für Berufe mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln beachten
  • Drittens: Übertragungsweg beachten - hauptsächlich durch Verzehr von (tierischen) kontaminierten Lebensmitteln. Weiterhin fäkal-orale Schmierinfektion möglich (wenn auch unwahrscheinilcher), einfache Hygiene der Sanitäranlagen und Händedesinfektion nach Benutzung dieser i.d.R. ausreichend