Kollege hat 8000€ Busgeld bekommen weil er eine Garage zwecks Entfremdet hat?
Aktuell hat er kein Auto. Derzeit nutzt er seine Garage als Ablage für Sperrmüll. Das Ordnungsamt hat ihm ein Brief geschickt mit einem Bußgeld von 8000€.
Der Sperrmüll kommt bald weg da er kein Keller hat.
Aktuell bekommt er aus Gesundheitlichen Gründen auch Bürgergeld. Das Bußgeld will er nicht bezahlen und sich einen Anwalt nehmen.
Ist so ein hohes Bußgeld in Hessen normal?
6 Antworten
Niemals ; kein Ordnungsamt schreibt ein 8000€ Bußgeld bei erstverstoß. vor allem muss er vorher angehört worden sein und sich äußern können.
Klingt wie eine Geschichte aus dem Paulaner Garten.
Poste doch mal das Bußgeld hier rein, damit ich das bewerten kann.
grüße jemand vom Ordnungsamt
So sieht die Verordnung für Garagennutzung in Hessen aus:
https://www.bussgeldkataloge.de/garagenverordnung-hessen/
8.000 Euro könnten realistisch sein.
Und da er wohl Mieter ist, kann ihm auch die fristlose Kündigung drohen, wenn der Vermieter Wind von der Fremdnutzung bekommt.
Sperrmüll in der Garage ist verboten, insofern kanns eine Strafe geben, aber 8000,- erscheint mir doch etwas hoch, vor allem für einen Bürgergeldempfänger. Die Strafe müsste ja nach Tagessätzen gehen
Die Strafe müsste ja nach Tagessätzen gehen
Gilt für eine Geldstrafe (Straftat), jedoch nicht für ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit).
Nein, ein Bußgeld richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach der Tat.
Alle zahlen das gleiche, wenn die Tat gleich schlimm war.
Das klingt jetzt etwas utopisch, 8000€?
Kann ich mir nicht vorstellen, vielleicht ist da noch mehr vorgefallen? Eventuell einfach nicht gezahlt und das hat sich summiert.
dann soll er mal Widerspruch einlegen, oder er hat seit Monaten öfter mal ein Bußgeld bekommen, denn eigentlich ist das Bußgeld bei 500 € gedeckelt
Garagennutzung: Zweckentfremdung kann zum Bußgeld führen (bussgeldkatalog.org)