Körperverletzung?

2 Antworten

Bei einem gezielten Schlag ins Gesicht ist es schwer zu argumentieren, dass es sich nicht um eine Körperverletzung handelt. Meiner Ansicht nach handelt es sich bereits um eine Körperverletzung. Ein Schlag bei dem die Zahnspange zerstört wird ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit irgendeiner Art der Beeinträchtigung der körperlichen Integrität verbunden. Um eine Körperverletzung tatbestandsmäßig zu bejahen reichen bereits ein minimales körperliches Unwohlsein aus. Hier gibt es auf tatbestandsmäßiger Seite keine Unterscheidung (außer wenn die KV ein ganz schwerwiegendes Maß erreicht). Jedoch wird das beim Strafrahmen natürlich berücksichtigt.

Allenfalls könnte man jedoch sagen, dass es sich um eine versuchte Körperverletzung (da Vorsatz und Ausführungshandlung gegeben sind) und um eine Sachbeschädigung handelt.


SevSnape 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:26

Ok danke. Aber wie bereits unter der Antwort von @Chocolate200 gesagt, ist die Frage rein hypothetisch bzw. theoretisch und zieht auch nicht unbedingt auf den Schlag ab. Mir reicht ein generelles beschädigen der festen Zahnspange, mit der eigentlichen Absicht den Geschädigten zu verletzen.

Wenn das nicht Klappt könnte es tatsächlich sein, dass die versuchte KV gegeben ist, aber das hängt ja mit der ursprungsfrage zusammen.

In die Sachbeschädigung dürften wir, meiner Meinung nach, nicht reinkommen, da sich der Vorsatz ja auf die Verletzung des Opfers und nicht auf die Zerstörung/Beschädigung der Zahnspange bezieht. Und eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt's ja nicht!

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Wenn der Schlag so hart ist, dass eine Zahnspange rausfliegt, duerfte schon der Schlag selbst schmerzhaft sein und damit eine Koerperletzung. Ob eine Zahnspange/Prothese dabei verloren geht/beschaedigt wird (egal ob festsitzend oder nicht), sagt evtl. nur etwas ueber die Haerte des Schlages aus, aber duerfte mit dem Tatbestand der Koerperverletzung selbst nichts zu tun haben. Ein Schlag ins Gesicht ist auch ohne Zahnspange als Koerperverletzung zu bewerten.


SevSnape 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 20:23

Genau deshalb habe ich ja geschrieben, dass angenommen wird, dass keine Schmerzen verspürt werden. Dass in der Praxis immer Schmerzen verspürt werden und eine Körperverletzung somit auch immer erfüllt ist, ist logisch. Aber mir geht es hier jetzt eben nur um die reine Theorie!

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Chocolate2000  09.08.2024, 20:28
@SevSnape

Ok, ein Schlag ins Gesicht kann immer eine Koerperletzung darstellen. Selbst wenn das Opfer durch eine Gesichtslaehmung keinen Schmerz empfindet, oder schmerzresitent ist.

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SevSnape 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:22
@Chocolate2000

Ich beziehe mich auf die Gesundheitsschädigung und die Körperliche Misshandlung.

Die körperliche Misshandlung ist ja eine unangemessene Behandlung, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich schädigt (=Schmerzen)

Und an der Gesundheit schädigen bezieht sich ja auch das hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes nach dem Bundesgerichtshof. Damit ist auch nur ein vorübergehender pathologischen Zustand gemeint. Dies ist in der Regel mit einer Verletzung verbunden.

Und die Frage ist jetzt einfach nur, ob bei einer Beschädigung der festen Zahnspange das Tatbestandsmerkmal an der Gesundheit schädigen erfüllt wäre.

Man kann die ja auch noch auf andere Art und Weise beschädigen. Muss ja nicht immer ein Schlag sein. Wie genau? Lass deiner Fantasie freien Lauf. Wie gesagt, es ist rein theoretisch!

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