Körperverletzung?
Ist die Körperverletzung bei folgendem Sachverhalt tatbestandsmäßig erfüllt?
Angenommen der Vorsatz ist gegeben, sprich ich will jemanden an der Gesundheit schädigen/ körperlich misshandeln. Deshalb schlage ich der Person ins Gesicht/ führe irgendeine andere Tätigkeit aus.
Dabei beschädige ich aber nur die feste Zahnspange der Person. (Wir nehmen jetzt mal an, dass die Person dadurch keinerlei Schmerzen erleidet, sonst wäre die Körperverletzung ja auf jeden Fall erfüllt)
Grundsätzlich weiß ich, dass Prothesen bei einer Körperverletzung nur "zählen" wenn sie fest mit dem Körper verbunden sind. Das heißt eine Beinprothese wäre nicht tatbestandsmäßig, ein neuer Zahn jedoch schon. Wie sieht es aber bei einer festen Zahnspange aus? Die ist grundsätzlich nicht fest verbunden und kann auch relativ schnell entfernt werden. Aber sie ist ja auch an die Zähne geklebt. Dadurch ist sie ja wieder fest verbunden.
Ich würde sagen, die Körperverletzung ist bei dem Beispiel erfüllt, bin mir aber nicht zu 100% sicher. Im Internet konnte ich dazu leider auch nichts finden.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Chloepolyy/1723118572549_nmmslarge__115_0_629_630_d2082c41235cee341ab66bfb3ef02e42.webp?v=1723118573000)
Bei einem gezielten Schlag ins Gesicht ist es schwer zu argumentieren, dass es sich nicht um eine Körperverletzung handelt. Meiner Ansicht nach handelt es sich bereits um eine Körperverletzung. Ein Schlag bei dem die Zahnspange zerstört wird ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit irgendeiner Art der Beeinträchtigung der körperlichen Integrität verbunden. Um eine Körperverletzung tatbestandsmäßig zu bejahen reichen bereits ein minimales körperliches Unwohlsein aus. Hier gibt es auf tatbestandsmäßiger Seite keine Unterscheidung (außer wenn die KV ein ganz schwerwiegendes Maß erreicht). Jedoch wird das beim Strafrahmen natürlich berücksichtigt.
Allenfalls könnte man jedoch sagen, dass es sich um eine versuchte Körperverletzung (da Vorsatz und Ausführungshandlung gegeben sind) und um eine Sachbeschädigung handelt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ok danke. Aber wie bereits unter der Antwort von @Chocolate200 gesagt, ist die Frage rein hypothetisch bzw. theoretisch und zieht auch nicht unbedingt auf den Schlag ab. Mir reicht ein generelles beschädigen der festen Zahnspange, mit der eigentlichen Absicht den Geschädigten zu verletzen.
Wenn das nicht Klappt könnte es tatsächlich sein, dass die versuchte KV gegeben ist, aber das hängt ja mit der ursprungsfrage zusammen.
In die Sachbeschädigung dürften wir, meiner Meinung nach, nicht reinkommen, da sich der Vorsatz ja auf die Verletzung des Opfers und nicht auf die Zerstörung/Beschädigung der Zahnspange bezieht. Und eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt's ja nicht!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn der Schlag so hart ist, dass eine Zahnspange rausfliegt, duerfte schon der Schlag selbst schmerzhaft sein und damit eine Koerperletzung. Ob eine Zahnspange/Prothese dabei verloren geht/beschaedigt wird (egal ob festsitzend oder nicht), sagt evtl. nur etwas ueber die Haerte des Schlages aus, aber duerfte mit dem Tatbestand der Koerperverletzung selbst nichts zu tun haben. Ein Schlag ins Gesicht ist auch ohne Zahnspange als Koerperverletzung zu bewerten.
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Ok, ein Schlag ins Gesicht kann immer eine Koerperletzung darstellen. Selbst wenn das Opfer durch eine Gesichtslaehmung keinen Schmerz empfindet, oder schmerzresitent ist.
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Ich beziehe mich auf die Gesundheitsschädigung und die Körperliche Misshandlung.
Die körperliche Misshandlung ist ja eine unangemessene Behandlung, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich schädigt (=Schmerzen)
Und an der Gesundheit schädigen bezieht sich ja auch das hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes nach dem Bundesgerichtshof. Damit ist auch nur ein vorübergehender pathologischen Zustand gemeint. Dies ist in der Regel mit einer Verletzung verbunden.
Und die Frage ist jetzt einfach nur, ob bei einer Beschädigung der festen Zahnspange das Tatbestandsmerkmal an der Gesundheit schädigen erfüllt wäre.
Man kann die ja auch noch auf andere Art und Weise beschädigen. Muss ja nicht immer ein Schlag sein. Wie genau? Lass deiner Fantasie freien Lauf. Wie gesagt, es ist rein theoretisch!
Genau deshalb habe ich ja geschrieben, dass angenommen wird, dass keine Schmerzen verspürt werden. Dass in der Praxis immer Schmerzen verspürt werden und eine Körperverletzung somit auch immer erfüllt ist, ist logisch. Aber mir geht es hier jetzt eben nur um die reine Theorie!