Körperliche Voraussetzungen für die Freiwillige Feuerwehr
Gerade wenn nach den Aufnahmevoraussetzungen einer Feuerwehr gefragt wird, oder spezifischer ob man mit bestimmten Ängsten oder Einschränkungen zur freiwilligen Feuerwehr kann, kommen sehr unterschiedlich Antworten und/oder Einstellungen.
Daher meine Frage, was werden in Eurer freiwilligen Feuerwehr für körperliche und geistige Anforderungen gestellt?
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4 Antworten
Die Voraussetzungen hängen vom Bundesland und von der Gemeinde ab.
Bei uns in der Stadt, auch wenn es Dir nicht viel helfen wird, sind die G41, G25 und die G26 zu bestehen. Danach wird über die Aufnahme entschieden.
Natürlich sollte der entsprechende Wehrleiter der Aufnahme zustimmen.
Die G25 bezieht sich ja auf den Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Weswegen die bei uns alle machen müssen, kann ich Dir nicht sagen. Es wird von der Stadt verlangt und bezahlt, also mach ich sie.
Wir als Stadtteilwehr haben keine spezielle Zuständigkeit, wenn Du sowas wie Sonderfunktionen meinst. Aber bei einer BF und 23 Stadtteil-FW (manche mit Sonderfunktionen) kann es auch nur der Vereinfachung dienen, wenn man alle zu dieser Untersuchung schickt.
Der für mich wichtige Punkt in Deiner Aussage war, dass die Stadt die haben will. Ich kenne es halt so, dass eine Art Elitendenken aus der Feuerwehr selbst stammt, und die Wehrführung besondere Voraussetzungen fordert, obwohl diese unverhältnismäßig sind.
Das sind Voraussetzungen für die Berufsfeuerwehr.
Freiwillige Feuerwehr sind Vereine ,Mitglied darf jeder werden.
Aktives Mitglied wer mind 16 ist und nicht älter als 65 ,keine massiven Körber lichten Handicaps aber ansonsten ist es nicht geregelt.
Nur bei Berufsfeuerwehr en ,muss man bestimmte Berufsabschluss haben und eine gewisse Fitness.
Die Abstimmung bringt ja mal gar nichts....
Guck doch mal in Sachen 26 Untersuchung und was der VdF und die jeweiligen Landesfeuerwehrgesetze sagen...
Ich bin aus BW und das FwG-BW sagt nur "den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen".
Was ist ein VdF? Sowas wie der Landesfeuerwehrverband? Der sagt dazu gar nix.
Normalerweise G 36 Untersuchung (kannst du googeln), für besondere Aufgaben wie Atemschutzgeräteträger gelten höhere Anforderungen.
Nach http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizinische_Vorsorgeuntersuchungen#Die_Untersuchungen
gibt es keine G36 Untersuchung... Bei google finde ich nur das Sturmgewehr der Bundeswehr...
Das die G26 auch für Nichtatemschutzler zur "Pflicht" wird, hab ich schon mehrfach gehört. G41 kann ich noch nachvollziehen, aber die G25?
Habt ihr spezielle Zuständigkeiten in der Wehr?
Wie werden die Untersuchungen gerechtfertigt?