Körperliche Voraussetzungen für die Freiwillige Feuerwehr

Sonstige, und zwar... 75%
Der Anwärter muss in der Lage sein selbständig das Feuerwehrhaus zu erreichen. 25%
Der Anwärter muss die G26 bestanden haben. 0%
Der Anwärter muss eine sonstige medizinische Untersuchung bestanden haben. 0%
Der Anwärter muss mindestens T1 sein. 0%
Der Anwärter muss den Aufnahmetest für das Kommando Spezialkräfte bestanden haben. 0%

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Sonstige, und zwar...

Die Voraussetzungen hängen vom Bundesland und von der Gemeinde ab.

Bei uns in der Stadt, auch wenn es Dir nicht viel helfen wird, sind die G41, G25 und die G26 zu bestehen. Danach wird über die Aufnahme entschieden.

Natürlich sollte der entsprechende Wehrleiter der Aufnahme zustimmen.


Meandor 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 05:59

Das die G26 auch für Nichtatemschutzler zur "Pflicht" wird, hab ich schon mehrfach gehört. G41 kann ich noch nachvollziehen, aber die G25?

Habt ihr spezielle Zuständigkeiten in der Wehr?

Wie werden die Untersuchungen gerechtfertigt?

EinGast99  03.06.2015, 21:01
@Meandor

Die G25 bezieht sich ja auf den Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Weswegen die bei uns alle machen müssen, kann ich Dir nicht sagen. Es wird von der Stadt verlangt und bezahlt, also mach ich sie.

Wir als Stadtteilwehr haben keine spezielle Zuständigkeit, wenn Du sowas wie Sonderfunktionen meinst. Aber bei einer BF und 23 Stadtteil-FW (manche mit Sonderfunktionen) kann es auch nur der Vereinfachung dienen, wenn man alle zu dieser Untersuchung schickt.

Meandor 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 15:33
@EinGast99

Der für mich wichtige Punkt in Deiner Aussage war, dass die Stadt die haben will. Ich kenne es halt so, dass eine Art Elitendenken aus der Feuerwehr selbst stammt, und die Wehrführung besondere Voraussetzungen fordert, obwohl diese unverhältnismäßig sind.

Der Anwärter muss in der Lage sein selbständig das Feuerwehrhaus zu erreichen.

Das sind Voraussetzungen für die Berufsfeuerwehr. 

Freiwillige Feuerwehr sind Vereine ,Mitglied darf jeder werden.

Aktives Mitglied wer mind 16 ist und nicht älter als 65 ,keine massiven Körber lichten Handicaps aber ansonsten ist es nicht geregelt.

Nur bei Berufsfeuerwehr en ,muss man bestimmte Berufsabschluss haben und eine gewisse Fitness.

Sonstige, und zwar...

Die Abstimmung bringt ja mal gar nichts....

Guck doch mal in Sachen 26 Untersuchung und was der VdF und die jeweiligen Landesfeuerwehrgesetze sagen...


Meandor 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 05:57

Ich bin aus BW und das FwG-BW sagt nur "den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen".

Was ist ein VdF? Sowas wie der Landesfeuerwehrverband? Der sagt dazu gar nix.