Könnten bundesländer in deutschland auch wie in Katalonien unter Zwangsverwaltung gestellt werden?

3 Antworten

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So ähnlich. Art. 37 des GG regelt den Bundeszwang. Von diesem kann Gebrauch gemacht werden, wenn ein Bundesland sich nicht an die ihm nach dem Grundgesetz oder den Bundesgesetzen gegenüber dem Bund obliegenden Pflichten hält. Erforderlich hierfür ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_37.html

Der Grundgesetzartikel sieht aber weder eine Entmachtung der Landesregierung, noch einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren vor. 


ThyHer  29.10.2017, 17:26

Danke für die HA!

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Der entsprechende Begriff heißt "Bundeszwang" und ist in Art. 37 GG geregelt.

Was die dort genannten "notwendigen Maßnahmen" wären, die die Bundesregierung ergreifen darf, müsste ein erster Praxisfall zeigen, denn den gab es bisher noch nicht.


diriko91 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 01:12

danke, die beste antwort bislang.

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Es gibt das Gebot der Bundestreue, das die Länder zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet, jedoch verpflichtet dies nicht zum Verbleiben im Bund. In dessenfolge dürfen die austreten... nämlich Artikel 20a wird weiterhin befolgt:..

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich verfasste teils erfolgreiche Schriftwerke.

KinderTassilos  28.10.2017, 06:31

@Lucca1801: So sehe ich das auch.

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Lucca1801  28.10.2017, 01:42

Es gibt keine genaue Klarstellung ob jetzt ein Bundesland den Bund verlassen darf oder ob es den Bund nicht verlassen darf, wie schon zuvor erwähnt muss ein Land das nötige aufweisen... und wenn es dann zum Entscheid kommt das das Land die Republik verlassen möchte reagiert das Bundesverfassungsgericht immer mit Sanktionen wie jetzt vergleichbar mit Spanien und hindert die Landesregierung mit jeder Macht darin, das diese Regierung keinen weiteren Einfluss haben können...

LG

*Tatsächlich habe ich eine Allgemeinbildung über die Rechtswissenschaften sowie eine Eigenbildung des Grundrechtes.

LG

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diriko91 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 01:11

bist du jurist? denn soweit ich weiß hat das bundesverfassungsgericht klargestellt das das nicht so ist. 

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KinderTassilos  28.10.2017, 06:29
@diriko91

Dum meinst den Nichtannahmebeschluss, des BVerfG vom 16.12.2016 ?

Dieser ist zwar mit einer Phrase, rechtlich keineswegs nachvollziehbar begründet worden, denn das Grundgesetz erwähnt zwar nicht die Möglichkeit eines Austritts eines Bundeslandes aus dem Bund, verbietet diesen aber auch ebensowenig ausrücklich.

Ebensowenig geht der entscheidende Senat auf Art. 25 GG ein, der das Völkerrecht, und damit auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker, zu deutschem Verfassungsrecht macht.

Anders als Katalonien haben die Länder bereits Staatsqualität, denn sie sind immer (noch) teilsouverän, auch wenn fast alle Souveränitätsrechte durch das GG auf den Bund übergegangen sind.
Dies wird immer außer Acht gelassen, genauso, wie z.B. die Bayerische Verfassung von 1946 in ihrer Präambel ausdrücklich vom bayrischen Volk spricht und in Art. 6 die bayerische Staatsbürgerschaft vorsieht. Auch macht Art. 178 der Verfassung klar, dass ein Beitritt zu einem Deutschen Bundesstaat (wie von den Aliierten faktisch erzwungen) nicht zur Aufgabe der Eigenstaatlichkeit führen darf.
Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen
Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.

Ein freiwilliger Zusammenschluss beinhaltet m.E. auch ein freiwilliges Verbleiben, und somit ein Austrittsrecht, ja sogar eine Austrittspflicht, insbesondere wenn der Bund durch ständige Kompetenterweiterung, das staatliche Eigenleben der Länder immer mehr beseitigt.

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KinderTassilos  28.10.2017, 06:41
@KinderTassilos

Ach ja der Beschluss des BVerfG vom 16.12.2016.

Vielleicht spielte ja auch ein Hauch von Befangenheit mit, denn meines Wissens nach war ist der vorsitzende Richter Huber CSU-Mitglied. In der Sache ging es um die Zulässigkeit eines Volksentscheides in Bayern, welches die Unabhängigkeit Bayerns zum Gegenstand hätte. Und das einzige Volksbegehren hinsichtlich Unabhängigkeit wird von der Bayernpartei unter dem Titel "Freiheit für Bayern" (einfach mal googeln) betrieben.
Und das Verhältnis Bayernpartei - CSU dürfte allgemein bekannt sein.

Wenn nicht "Old Schwurhand" und "Spielbankenaffäre" googlen, und selber ein Bild darüber machen mit welchen Mitteln die CSU die Bayernpartei zu bekämpfen bereit war.

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ThyHer  28.10.2017, 14:21
@KinderTassilos

Ich glaube, dass du das Selbstbestimmungsrecht der Völker einfach nicht verstanden hast. 

Die Völkerrechtler sind sich einig, dass eine Sezession im Falle gravierender Menschenrechtsverstöße angebracht ist: wenn also die Menschen in einem Teil des Staatsgebietes nicht dieselben Freiheiten genießen wie alle anderen, wenn ihre Kultur und ihre Sprache unterdrückt werden. So gesehen wäre das Selbstbestimmungsrecht der Völker, in den Worten des deutschen Sezessionsforschers Frank Dietrich, „eine Art Notfallrecht“ unter den Bedingungen massiver Repression. Nur die radikalsten katalanischen Separatisten würden behaupten, dass solche Umstände in ihrem Fall gegeben sind. Katalonien wird vom Rest Spaniens nicht unterdrückt. (http://www.fr.de/politik/meinung/leitartikel-spanien-kein-grund-fuer-ein-unabhaengiges-katalonien-a-601430)

Um es kurz zu fassen: Kein Bundesland in Deutschland kann sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen. 

Ich bin übrigens froh, dass für die Rechtssprechung immer noch die Gerichte zuständig sind, und keine GF-Trolle. 

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