So ähnlich. Art. 37 des GG regelt den Bundeszwang. Von diesem kann Gebrauch gemacht werden, wenn ein Bundesland sich nicht an die ihm nach dem Grundgesetz oder den Bundesgesetzen gegenüber dem Bund obliegenden Pflichten hält. Erforderlich hierfür ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art\_37.html
Der Grundgesetzartikel sieht aber weder eine Entmachtung der Landesregierung, noch einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren vor.