Könnte man minderjährig heiraten?
Hallo,
ich bin 15 und er 18, wir werden beide in einigen Monaten 16; 19.
Mir hat eine Freundin erzählt, dass man minderjährig heiraten könnte, aber unter bestimmten Bedingungen.
Ich wollte nun wissen, ob das stimmt bzw. ob man minderjährig heiraten könnte, falls ja, unter welchen Bedingungen genau.
Danke im voraus
6 Antworten
Also unter 16J geht gar nichts. Dann braucht man eine Reifefeststellung durch Jugendamt und Familienrichter im Einzelfall.
Ok .. ich hab den Beitrag unten gelesen. Schön dass Ihr Heiraten wollt. Leider ist es wohl in Deutschland so mittlerweile.
Aber was gesagt wurde stimmt auch - bitte lasst euch auch in der Gruppe von anderen beurteilen - redet mit anderen auch über den Partner .
Ihr bracht möglichst viele Gemeinsamkeiten.
Sorry sieht so auf als ob Ihr zwei Jahre Zeit habt die Hochzeit vorzuberiten und gleich einen Termin zu machen wenn sie 18 wird.
Danke für deine Antwort :))
Ich bin schon 16, aber habe auch nicht wirklich vor zu heiraten.
ich wollte mich erstmal nur informieren
Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit wird im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Bisher konnte das Familiengericht Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreien. Diese Möglichkeit entfällt.
Hatte einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe nach dem Gesetz automatisch unwirksam. Sie braucht nicht erst in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Für Altfälle gibt es Übergangsvorschriften.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606
Zudem gibt es KEINEN Grund so früh zu heiraten, es wäre schlicht dumm, naiv und ein Beweis das man noch sehr unreif ist.
Ja das geht schon und es ist richtig dass dann mehrere Bedingungen gegebenen sein müssen.
Grundsätzlich gilt, solange Du minderjährig bist haben deine Eltern bzw. dein gesetzlicher Vormund hier Mitspracherecht (eher sogar das letzte Wort!) und müssen auch entsprechend damit einverstanden sein.
Im europäischen Raum nicht. In Afrika oder Asien wäre es möglich.
Dazu muss ein Partner mindestens volljährig sein.
Dann könntet ihr bei Gericht die "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit" beantragen. Das wird dann geprüft.
Es wird aber auch geprüft werden, ob dein Freund in der Lage ist, dich zu ernähren und sich um dich kümmert.
Aber auch wenn er all diese Kriterien erfüllt, ist es fraglich, ob das Gericht zustimmt.
Oder müsst ihr schnell heiraten?
das hat sich geändert, die Ehefähigkeit ist ab 18.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606
ohh danke. Haben es jetzt auch nicht eilig, wollte erstmal generell nur wissen, ob das möglich ist :)
ich frage, weil ich eine Muslima bin, und nach Islam keine Beziehung haben darf.
Aber dennoch danke für die hilfreiche Antwort