Könnte der Fahrer dafür belangt werden?
Ich war vorhin mit meinem Vater auf der Autobahn unterwegs als uns ein neuer BMW 5er Touring auffiel. Die Autobahn war voll und wir fuhren auf der linken Spur. Er hat erst versucht, uns von rechts zu überholen. Nachdem das nicht geklappt hat, fuhr er uns ganz dicht auf, machte Lichthupe und fuhr ganz knapp an der Leitplanke um vor uns gucken zu können. Nach einer Weile ließen wir den vorbei - nichts ahnend, dass sein offensichtlicher Kollege im Passat das gleiche abzog.
6 Antworten
Äh, das ist ganz "normaler" Autobahnalltag. Wenn Dein Vater dann mal öfter auf der Autobahn gefahren ist und ein wenig Erfahrung hat, dann wird er lernen, lockerer mit solchen Situationen umzugehen. Denn die hat er bei jeder längeren Autobahnfahrt, wenn er selbst nicht besonders schnell unterwegs ist.
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Was ändert das daran, dass da noch einer schneller fahren wollte als ihr? Seid ihr unvorsichtig wieder auf die linke Spur?
Zur rechtlichen Sache: Ja, dichtes Auffahren und Lichthupe kann man anzeigen. Ist eine Nötigung.
Natürlich, warum haste den denn genötigt/ausgebremst?
Somit steht es 1:1, und die beiden anderen wären auch fällig.
Habt ihr die linke Spur, als typische dt. Verkehrserzieher, blockiert? Ja, er darf nicht dicht auffahren und die Lichthupe kann als Nötigung gewertet werden, aber an die eigene Nase fassen, wäre hilfreich.
Vorhin? Mitten in der Nacht ist die Autobahn voll? Kann ich nicht glauben....
Willst du den jetzt ernsthaft deswegen anzeigen? Es steht dir ja zu - keine Frage - aber es ist ja nichts passiert. Ganz abgesehen davon, dass ihr nicht mal deren Identität kennt.
Liebe Grüsse ☀️💋☀️