Könnt ihr mir bitte helfen?


17.02.2021, 18:12

M3

1 Antwort

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Begriff „Souveränität“ bei Bodin

Souveränität ist eine oberste Macht im Staat, eine absolute Herrschaftsgewalt. Hauptmerkmal von Souveränität ist, der Gesamtheit eines Staates und den einzelnen Menschen in ihm Gesetze vorschreiben zu können, ohne dafür die Zustimmung von anderen zu benötigen. Souveränität ist eine uneingeschränkte (ohne Auflagen und Bedingungen verliehene) und zeitlich unbefristete Macht. An einen Souverän sind Macht, Autorität, Vorrangstellung und alle Hoheitsrechte im Staat übertragen und unwiderruflich hergegeben.

Rechten und Pflichten des souveränen Herrschers sowie Grenzen der Fürstensouveränität bei Bodin und Hobbes

Bodin

Rechte:

Ausübung uneingeschränkter Macht, Autorität, Vorrangstellung und aller Hoheitsrechte im Staat einschließlich Gesetzgebung ohne Zustimmung von anderen

Pflichten:

Beachtung der Staatsräson (Staatswohl/die Interessen des Staates, allen anderen einzelnen Interessen der Bevölkerung, insbesondere religiösen Parteien übergeordnet, wobei der Herrscher bestimmen kann, welche Interessen der Staat genau hat)

Grenzen der Fürstensouveränität:

im Textausschnitt nur, die souveräne Gewalt überhaupt übertragen bekommen zu haben

(außerhalb des Textausschnitts) übergeordnete moralische Prinzipien, die göttlichen Gebote und das Naturrecht, woran ein Herrscher gebunden ist – sonst ist er ein Tyrann

Hobbes

Rechte:

Herrschaft mit unbeschränkter Machtfülle

Pflichten:

Beachtung der Staatsräson, die in der Herstellung und Bewahrung eines gesicherten Friedenszustandes (/kein Krieg aller gegen alle) innerhalb des Staates liegt

Grenzen der Fürstensouveränität:

durch Übergang vom Naturzustand zu einem Gesellschaftszustand die souveräne Gewalt überhaupt übertragen bekommen zu haben

Erfüllung der Aufgabe der Herstellung und Aufrechterhaltung eines staatlichen Rahmens für Frieden und Rechtsordnung, Widerstand und Entmachtung mit Austausch des Souveräns kann im Nachhinein damit begründet werden, der alte Souverän habe bei der Aufgabe völlig versagt, was nun der neue Souverän dagegen leistet

Staatsverständnis von Hobbes und Stellungnahme

Nach Auffassung von Hobbes kommt ein Staat zustande, indem die Menschen vom einem Naturzustand zu einem Gesellschaftszustand übergehen. Dazu vereinigen sie in einem Gesellschaftsvertrag ihre Macht und Kräfte auf eine künstliche Person als Stellvertreter des Willens aller (die Stellvertretung kann durch einen Menschen oder mehrere Menschen geschehen) und übertragen ihre Rechte zur Herrschaft über sich selbst der Vereinigung, unter der Bedingung, dass die anderen auch ihre Rechte abtreten.

Unter Staat bzw. Gemeinwesen versteht Hobbes eine künstliche Person, die eine große Anzahl von Individuen als aufgrund gegenseitiger Verträge jedes mit jedem bevollmächtigt hat und ihre Handlungen als eigene betrachtet, damit die vereinigte Macht aller zu Frieden und gemeinschaftlicher Verteidigung verwandt wird.

Der Staat gilt als vereinigte Macht aller dar und hat einen bestimmten Zweck.

Hobbes leistet mit seiner Staatstheorie einiges. Er bietet eine rationale Ableitung der Notwendigkeit eines Staates und ein Ausgehen von Individuen, die sich in einem Gesellschaftsvertrag vereinigen. Der Staat hat die Aufgabe, Frieden innerhalb des Staates zu gewährleisten (Begründung eines staatlichen Gewaltmonopols).

Zugleich gibt es große Einseitigkeit und Mängel. Selbsterhaltung und das Eigeninteresse als selbstbezogene Nutzenmaximierung spielen die grundlegende Rolle, während Gesichtspunkte eines guten Lebens (statt bloßer faktischer Existenz) und eines dem Wesen des Menschen entsprechenden Miteinanders in einer politischen Gemeinschaft bei der Staatskonstruktion nicht berücksichtigt werden.

Der Gesellschaftsvertrag ist ein Unterwerfungsvertrag, der den Souverän nicht an unveräußerliche Rechte der Individuen bindet und ihnen kein Recht bietet, die Machtübertragung einzuschränken und zu beenden. Die Bürger(innen) haben keine Mitbestimmung. Es gibt nur die Alternative, den Naturzustand zu verlassen und in den Gesellschaftszustand einzutreten oder dies nicht zu tun. Ist der Eintritt einmal erfolgt, gibt es keine Optionen (Wahlmöglichkeiten) mehr, sondern nur noch Gehorsam. Es bleibt im Rahmen des Staates nur ein völliger politischer Umsturz, der von bestehenden Staat her als unerlaubt gilt, aber im Erfolgsfall einen neuen Souverän schafft. Durch die ungeteilte Staatsgewalt beim Souverän (ein Mensch oder mehrere Menschen) fehlt eine Gewaltenteilung und damit ein Sicherungsmittel für Freiheit und ein Schutzmittel vor Machtmissbrauch. Es fehlen Menschen- und Bürgerrechte bzw. Grundrechte.

Es gibt in der Staatstheorie keine Friedensordnung für eine Mehrzahl von Staaten. Die Staaten kommen nicht aus einem Naturzustand eines Krieges aller gegen alle heraus, außer wenn ein einziger Weltstaat errichtet wird.

Theorien, mit denen die europäischen Fürsten ihre uneingeschränkte Herrschaft legitimierten

Die europäischen Fürsten im 17. und 18. Jahrhundert konnten sich zur Legitimation ihrer uneingeschränkte Herrschaft hauptsächlich zweier Theorien bedienen, die eine Auffassung über Souveränität vertraten und sich auf einen Gedanken einer Staatsräson bezogen.

a) Jean Bodin

Nach der Theorie von Jean Bodin hat der Herrscher im Staat eine Machtstellung über allen anderen und muss von den Gesetzen losgelöst (lateinisch: legibus absolutus) herrschen, um ungehindert und wirksam eine staatliche Ordnung durchsetzen zu können und den Interessen des Staates zu dienen.

Es gab hauptsächlich zwei Theorien, mit denen die europäischen Fürsten ihre uneingeschränkte Herrschaft legitimierten.

Das war zum einen die Theorie von Jean Bodin, nach der der Herrscher über allen anderen und auch über dem Gesetz stehen müsse, um so ungehindert und wirkungsvoll dem Staat dienen zu können.

Argumente Bodins (im Material der Fragebeschreibung nur teilweise angedeutet, nämlich zu Effektivität, Ordnung und Stabilität und zu innerem Frieden) für eine Monarchie mit einem souveränen Monarchen sind:

  • Legitimität: Ein Staat mit einem souveränen Monarchen an der Spitze ist Abbildung einer natürlichen und gerechten Weltordnung mit Gott an der Spitze (theologische Legitimation).
  • Effektivität: Unter einem Monarchen mit starker Stellung ist der Staat am wirksamsten/funktionstüchtigsten.
  • Ordnung und Stabilität: Da es nur eine Meinung über die Gesetze gibt, sind keine Streitereien möglich.
  • innerer Frieden: Ein souveränen Monarchen kann zur Verhinderung von Bürgerkriegen beitragen.

b) Thomas Hobbes

Um einem Naturzustand mit Krieg aller gegen alle zu entkommen, wird aufgrund einer Berechnung des Nutzens in einem Gesellschaftsvertrag der Staat gegründet. Ein Souverän übernimmt die Aufgabe, die Konflikte einzudämmen, die Menschen durch Furcht niederzuhalten und Schutz zu bieten. Der Gesellschaftsvertrag ist zugleich ein Unterwerfungsvertrag, bei dem die Menschen freiwillig auf Rechte verzichten und einem Souverän (Herrscher in einer Monarchie oder eine Versammlung in einer aristokratischen/oligarchischen oder demokratischen Republik) uneingeschränkte Herrschaftsgewalt übertragen. Die ungeteilte und uneingeschränkte Herrschaft des Souveräns wird mit der Aufgabe einer Herstellung und Aufrechterhaltung eines staatlichen Rahmens für Frieden und Rechtsordnung gerechtfertigt (Vertragstheorie mit rationaler rechtsphilosophischer Legitimation).

Erklärung für Ablehnung des Epochenbegriffs „Absolutismus“ seitens der modernen Forschung und Stellungnahme

Seit dem 17. und 18. Jahrhundert wurde der Gedanke einer „absoluten Monarchie“ zu einem Begriff der Herrschaftswillen und Machtstreben der europäischen Fürsten zusammenfassend ausdrückte. Die Geschichtswissenschaft verwendete seit dem 19. Jahrhundert einen Epochenbegriff „Zeitalter des Absolutismus.

In der modernen Forschung stößt ein Epochenbegriff „Absolutismus“ zunehmend auf Ablehnung. Gründe sind Ungenauigkeit einer solchen Verallgemeinerung, teilweise unzutreffende Verallgemeinerung und weiterreichende Einwände.

In der Praxis ist eine unumschränkte Machtausübung unter Ausschaltung aller Kräfte, die einer Zentralisierung entgegenständen, nicht erreicht worden.

Es gab viele Staaten in Europa und sie waren in ihren politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Systemen zum Teil in erheblichem Ausmaß unterschiedlich.

Manche Beurteilungen halten sogar im Fall von Frankreich unter König Ludwig XIV. eine Darstellung als „Absolutismus“ für einen Mythos, keine Realität. Sie argumentieren, programmatischer Anspruch und tatsächliche Realisierung hätten weit auseinandergeklafft.

Ein Epochenbegriff „Absolutismus“ hat den Mangel einer starken Verallgemeinerung, die Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigt und den Abstand von reiner Theorie und Realität nicht widerspiegelt.

„Absolutismus“ ist ein Begriff, der mit der Verwendung eines einzigen Wortes eingängig und leicht zu merken ist. Es hat auch einige Entwicklungen gegen, bei denen die Machtstellung von Monarchen gesteigert wurde, Zwischengewalten in Form von Ständevertretungen und regionalen Institutionen an Macht verloren und der zentrale Herrschaftsapparat ausgebaut wurde. Doch ist es bei geschichtlichen Untersuchungen besser, im Einzelfall zu prüfen, wie weit die europäischen Herrscher damals theoretische Ansprüche auf absolute Machtausübung in ihrer Herrschaftspraxis umsetzen konnte.


ahsar2 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 16:27

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort 🙏🏻😊. Das ist echt bett von dir, du versienst ganz klar den Stern😊🙏🏻🌟

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