Können wir als Großeltern die Pflegschaft unseres Enkels (6) beantragen? Wenn ja wo und wie?
Unsere Tochter (25) war verheiratet und hat das alleinige Sorgerecht des Jungen der aber seit seiner Geburt von uns aufgezogen wird . Er weiß wer seine Mutter ist und wer wir sind nennt uns aber Mama und Papa weil er sich dafür entschieden hat . Zur Mutter hat er ein Schwesterliches Verhältnis. Unsere Tochter war von Anfang an Überfordert und hat uns gefragt ob wir nicht die Erziehung übernehmen können da wir den kleine abgöttisch lieben haben wir dem zugestimmt . Wir möchten uns gerne Rechtlich absichern damit wir sie nicht immer für alles unterschreiben lassen müssen da sie sowieso kein Interesse hat was den kleinen angeht . Ihr Tag fängt erst Mittags an hat einen neuen Freund und lebt ihr leben sie hat sich gleich nach der Geburt des Kindes Scheiden lassen da der Kindesvater Drogen nahm . Mein Mann ist 50 und ich 41 was und wo können wir das beantragen ? Die Tochter ist auch damit einverstanden !!
7 Antworten
Wenn die Tochter einverstanden ist, was gibt es dann zu beantragen? Sie kann doch jederzeit per eigener Erklärung das Sorgerecht auf Euch übertragen.
Wenn sie verheiratet war, hat sie nicht das alleinige Sorgerecht. Es sei denn, bei der Scheidung hat der Richter das so entschieden.
Unabhängig davon könnt ihr euch mit dieser Frage an das zuständige Jugendamt wenden.
Beim Vormundschaftsgericht müsste man das machen. Meine Tante hat auch vor Jahren zurück das Kind ihrer Tochter angenommen. Weil es gesundheitliche Probleme nach der Geburt gab. Nun sagt die Enkelin auch Mama und Papa zu ihnen. Kennt es ja nicht anders-....ich finde es sehr schön das ihr euch darum bemüht. Viel Glück bei der Genehmigung des Sorgerechts wünscht euch Sky.........
Vielen Dank wir werden auf jeden fall alles versuchen .
Könnt ihr beim Jugendamt machen oder bei eurem Anwalt eine Adoption beantragen. Eine Pflegschaft habt ihr doch schon, wenn das Kind bei euch lebt.
Die Mutter hat nichts dagegen also darfst du. Natürlich ist es gut bzw. besser wenn man das alles schriftlich hat. Da liegst du schon richtig. Kommt es zum Streitfall ist es für alle Beteiligten ein Albtraum. Bei euch ist das ja zum Glück nur eine Formalität. Alles Gute!
Adoptiert das Kind. Anwalt für Familienrecht ist sicher die beste Adresse.
Es geht ja darum das wir rechtlich abgesichert sind Wir haben ihn damals im Kindergarten angemeldet wir wussten aber damals nicht das wir das nicht hätten machen dürfen ohne eine Vollmacht von der Mutter nu geht das mit der Schulanmeldung auch so . Ich gehe schon seit jahren mit ihm zu den U-Untersuchungen weiß gar nicht ob ich das auch von rechts wegen darf .