Können Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden, auch wenn kein fester Lohn pro Monat vereinbart ist?
Hallo, mein Freund arbeitet zur Zeit als Aushilfe (max. ca. 560€ pro Monat) in einem Auspack-Team in einem Supermarkt. Dadurch dass immer relativ schnell gearbeitet wurde, kommt er jetzt nicht auf seine Stunden im Monat und der Chef meinte, es wird ihm daher vom Gehalt abgezogen. Bei einem festen Gehalt wäre das ja verständlich, aber auf Nachfrage scheint es jetzt so, dass ihm das von seinen bereits verdienten Stunden, also von seinem durch die Zeit erarbeiteten Geld abgezogen werden soll. Das erscheint mir so nicht in Ordnung, denn das würde ja heißen, dass er nicht alles an Geld bekäme, was er sich theoretisch erarbeitet hätte.
Hat vielleicht jemand hier eine ähnliche Situation erlebt und weiß ob das rechtlich so in Ordnung wäre? LG
2 Antworten
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Es geht nicht nach Menge sondern nach Stunden. Ansonsten wäre es Akkordarbeit, die nach Stückzahl bezahlt wird.. Es interessiert nich wieviel gemacht wurde. Wenn X Stunden Arbeit vereinbart wurden, werden auch X Stunden gearbeitet. Wenn du mit einer Arbeit schnell feertig bist musst du etwas anderes machen. Wie gesagt X Stunden Bezahlung für X Stunden Arbeit. Wenn du mit deinem auftrag schneller fertig bist, hast du weiteere Arbeiten mit deinem Cheff abzuklären.
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Rechtlich ist Arbeit mittlerer Güte geschuldet.
Fraglich was vertraglich überhaupt vereinbart ist. Wenn er so schnell arbeitet und deswegen keine Arbeit mehr vorhanden ist und deswegen Minderstunden anfallen, dürfte dies unter Annahmeverzug fallen und analog trotzdem den Vergütungsanspruch eröffnen!