Können mich mein vater festhalten mit 18?

5 Antworten

Wenn du es finanzieren kannst, dann kannst du mit 18 hinziehen wohin du auch immer ziehen willst. Mit 18 bist du volljährig und könntest sogar heiraten wenn dir danach ist.

Ich weiß ja nicht in welcher Zeit dein Vater stehen geblieben ist, aber die Volljährigkeit mit 21 wurde bereits vor über 40 Jahren abgeschafft in der BRD.

Du kannst durchaus einfach an deinem 18. Geburtstag ausziehen und NIEMAND kann dagegen etwas machen.

ABER: Bis zum Ende deiner ersten Ausbildung sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig. Dein Gedanke "dass du dann Hilfe beantragen musst" - den kannst du eher vergessen.

Du bekommst auf Antrag dein Kindergeld an dich ausgezahlt, kannst u.U. Bafög oder Bundesausbildungsbeihilfe beantragen - aber IMMER wird zuerst überprüft, ob deine Eltern leistungsfähig sind. Und wenn sie es sind - dann kommt niemand für dich auf. Und wenn dein Vater dann nicht zahlt ..... dann hast du einen langen beschwerlichen gerichtlichen Weg vor dir ...

Wenn es schwerwiegende Gründe gibt, warum du unbedingt Zuhause raus musst, dann musst du dich vorher ans Jugendamt wenden und dann wird geprüft, ob die Zustände tatsächlich so unerträglich sind, dass man dir auch finanziell hilft.

Ansonsten musst du eben zuschauen, wie du das finanziell hinbekommst.

Ich wüsste ernsthaft gerne mit welchem Gesetz er das begründen will, die einzigen die dich hier zurückweisen können is das Jobcenter, denn die werden dir sagen du kannst ja zuhause wohnen bis 25, da musst du dann sagen, nein zuhause habe ich nur stress und das geht nich... usw...

Ansonsten macht das Probleme.


dsupper  13.08.2021, 16:45

Von solchen Aussprüchen lässt sich das Jobcenter nicht wirklich beeindrucken, denn ansonsten würden sicher 90 % und mehr aller Jugendlichen mit 18 von daheim ausziehen ....

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ewigsuzu  13.08.2021, 16:46
@dsupper

Wenn die situation zu hause gesetzlich nicht ertragbar is is es möglich dazu kommts drauf an, biste in nem ganz andern bundesland und zb ofw kontrolliert das niemand mehr.

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dsupper  13.08.2021, 16:47
@ewigsuzu

Das geht nur Hand in Hand mit dem Jugendamt .... und da muss dann i.d.R. vorher die ganze "Latte" aller Möglichkeiten abgearbeitet werden ..... Gespräche, Familienhilfe etc. pp.

So einfach, wie manche das gerne hätten, ist es nicht.

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ewigsuzu  13.08.2021, 16:48
@dsupper

Nun ich kann halt aus erster hand sagen dass ich nicht kontrolliert wurde, weder vom jugendamt noch vom sonst wem und es gab genug gründe zum ausziehen und auch warum ich vom amt geld bezog.

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dsupper  13.08.2021, 16:51
@ewigsuzu

Du schreibst ja selbst, es gab genug gute Gründe .... aber nur, weil man daheim mit den Eltern nicht wirklich klarkommt - was sicher bei den allermeisten Jugendlichen in dem Alter der Fall ist!! - bekommt man keine eigene Wohnung finanziert.

Dazu gibt es auch ausreichend und genug Fragen hier im GF ...

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ewigsuzu  13.08.2021, 16:52
@dsupper

ja aber diese gründe wurden nie kontrolliert von niemandem, dass is es ja xD

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dsupper  13.08.2021, 16:53
@ewigsuzu

Das Jobcenter darf gar nicht ohne Gründe nachzufragen einfach jemanden unter 25 Jahren eine Wohnung finanzieren - das ist gesetzlich gar nicht erlaubt.

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ewigsuzu  13.08.2021, 16:55
@dsupper

die wohnung wurde mir auch noch nicht gegeben aber das geld zum leben durchaus, ich war halt kurzfristig ofw.

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dsupper  13.08.2021, 16:58
@ewigsuzu

ja ja so relativiert sich dann immer alles .... natürlich haben auch junge Menschen u.U. einen Anspruch auf Hartz4 - Kinder bekommen das Geld ja auch .... das ist aber ganz etwas anderes, als wenn man eine Wohnung und somit den vollen Satz bewilligt bekommt. Man braucht nur die entsprechenden Gesetze zum Hartz4 zu lesen - da ist alles wunderbar beschrieben ...

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Mit 18 bist du volljährig und kannst auch ausziehen. Das Volljährigkeitsalter wurde übrigens bereits 1975 von 21 auf 18 herabgesetzt.

Nein, das darf er nicht.