Können Geschwister denselben Vornamen tragen?
Würde das gehen? Oder muss der Zweitname verschieden sein?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Neugier4711/1720601781597_nmmslarge__0_0_450_450_9e1367268a0c3376f63d5823c5a4b995.jpg?v=1720601782000)
Bei der Adelsfamilie von Reuß erhalten traditionell alle männlichen Nachkommen den Namen Heinrich https://de.wikipedia.org/wiki/Stammliste_des_Hauses_Reu%C3%9F und das in allen Linien. Ich hatte eine Arbeitskollegin da hieß der Vater mütterlicher Seite dementsprechend auch Heinrich mit Vornamen. Sie war erstaunt, dass ich den Vornamen ihres Opas kannte, ich habe ihr danach erzählt, dass ich zufällig von der Tradition gelesen hatte (: Sie kannte diese Tradition nicht (:
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Neugier4711/1720601781597_nmmslarge__0_0_450_450_9e1367268a0c3376f63d5823c5a4b995.jpg?v=1720601782000)
Erstaunlicher Weise hatten die individuelle Vornamen. Das hat mich auch interessiert und dementsprechend in den gängigen genealogischen Stammbäumen nachgeschaut.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da haben sie irgendwo ja auch wieder Glück gehabt, denke Dir für Deine Antwort, GLG. :-))
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Neugier4711/1720601781597_nmmslarge__0_0_450_450_9e1367268a0c3376f63d5823c5a4b995.jpg?v=1720601782000)
Da hast Du völlig recht. Ich stelle es mir nicht schön vor, Heinrich LX. oder mit noch höherer Zahl als Name genannt zu werden. Wenn die auch noch männliche Geschwister hatten, gehe ich davon aus, die Eltern haben dann nur die betreffende Nummer genannt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, dürfen sie nicht. Es ist zwar gesetzlich nirgends explizit festgeschrieben, dass dies verboten ist, wird jedoch vom Standesamt generell abgelehnt, und es existieren auch mehrere Gerichtsurteile hierzu, die die Vergabe von zwei identischen Namen an Geschwister verbieten.
Zugelassen werden gleiche Erstnamen für Geschwister nur, wenn diese als Doppelnamen mit unterschiedlichen Zusätzen geführt werden, also ein Hans-Peter und ein Hans-Jürgen beispielsweise wären zulässig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich denke rein rechtlich ist das kein Problem
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Diebine65/1706040390017_nmmslarge__0_0_1800_1800_d5255db71e0f43548af8f1326cc90114.jpg?v=1706040390000)
Ich glaube nicht
Und wie war das mit den weiblichen Familienmitgliedern, oder zählten die nicht? GLG. :-)