Klingelstreiche nach 22 uhr?

6 Antworten

Reicht dir ein einfaches "ja", oder muss ich da auch noch Gesetzestexte samt Paragraphen hinzufügen? ..

§325a StGB


Still  14.02.2018, 23:50

§325a paßt ja nun mal gar nicht zu dieser Frage!

datumLP 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 23:48

ein ja reicht danke

Naja - eine Störung der Nachtruhe ist es ja. - Allerdings werden sie ja nicht nur bei einer Person Klingelmännchen spielen, daher ist das eher unbedeutend.

Ich würde an deiner Stelle die Freunde aber mal fragen, ob sie das wirklich der alten Oma oder der alleinerziehenden Mutter antun müssen, die sich nachts vor Angst ganz verrückt machen. (Hatte ich vor 2 Wochen in der Nachbarschaft)

Tagsüber ist es auch nicht besser. Wollen die dafür verantwortlich sein, wenn Opa mit 80 Jahren freudig zur Tür rennt, weil er denkt das Enkelchen / Söhnchen kommt, und dann die Treppe runter fällt. - Vielleicht von Freunden nach Hause oder so! Oder hat sich ausgeschlossen und braucht den Schlüssel.

Klar kann man keine direkte Verantwortlichkeit daraus schließen - aber einen Gedanken ist das allemal wert!

Es könnten ja auch irgendwann mal die eigenen Angehörigen sein, die deswegen mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegen. - Oder schlimmerem!

würden sie das bei mir machen, können sie sich sicher sein, dass sie durch die nächsten paar straßen gejagt werden.

Ja kannst du natürlich machen. Das ist auch strafbar und dazu noch asozial.. ich würde sie anzeigen wegen Ruhestörung


datumLP 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 23:49

ok danke

Da hast du völlig Recht! Das ist nicht mehr lustig! Es gibt Leute, morgen z.B. Frühschicht arbeiten und früh raus müssen. Die werden das auch nicht sehr lustig finden. Oder kleine Kinder und Babies, die deshalb aufwachen und nicht mehr einschlafen können! Vielleicht kannst du das deinen Freunden mal klar machen. Wenn diese nicht völlig beschränkt sind, sehen sie es vielleicht ein.


IlmMumK  14.02.2018, 23:56

Ja - ich hätte denen als Mama auch was gehustet. Danke!