Kleinunternehmen gründen als Ehefrau?

3 Antworten

  1. Es gibt weder Kleingewerbe noch Kleinunternehmen. Es gibt "lediglich" beim Finanzamt eine sogenannte "Kleinunternehmerregelung", bei der das Finanzamt auf die Ausweisung von MwSt. verzichtet. Mit dieser kannst du Einnahmen und Ausgaben einfach Brutto rechnen. Das macht den wenigsten Papierkram, schmälert aber den Gewinn nach Steuern etwas. Ohne rechnest du alles netto und die MwSt. parallel. Du bekommt Deinen Einkauf dann zum Nettopreis, musst aber regelmäßig Voraberklärungen abgeben.
  2. Der Gewinn erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. 3/5 macht nur Sinn, wenn man auch tatsächlich eine gemeinsame umfängliche Kasse hat.
  3. Bei dem geringen Umsatz bist du nicht bilanzierungspflichtig. Daher machst du eine einfache Einnahmeüberschussrechnung, also Gewinn =Einnahmen-Ausgaben. Verzichtest Du bei der MwSt. auf obige Regelung, erstattet dir das FA bei Verlust die zuviel gezahlte Steuer. Kommt das zu oft vor, unterstellt dir das FA Liebhaberei und macht dir den Laden dicht, was auch Vorteile hat.

Die Frage stellt sich nicht, ob Kleingewerbe oder Kleinunternehmen, weil das ist privatrechtlich ein Kleingewerbe. Und steuerrechtlich stellt sich die Frage, ob man die Kleinunternehmerregelung bezüglich der Umsatzsteuer anwenden möchte.

Man muss die Gewinnrechnungen übermitteln. Insofern ergibt sich daraus, ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist. Die entsprechenden Rechnungen bzw. Zahlungsbelege muss man aufbewahren für den Fall einer Betriebsprüfung, was bei solchen kleinen Unternehmen aber selten der Fall ist und in der Regel nur bei sehr starken Auffälligkeiten geschieht .

Ehemann verdient ca. 110.000€ im Jahr

Ehefrau arbeitet in Teilzeit (1100€ brutto)

Ziel wäre ca. 500€ im Monat Gewinn zu machen

Die zusätzliche Steuerlast beträgt laut den o.g. Angaben nach dem Grenzsteuersatz ca. 42% vom Gewinn, ergo müsst ihr 500€ x 12 Monate x ca. 42% = ca. 2520€ im Jahr mehr an Ek-Steuern abdrücken... :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung