Kleingewerbe mit 14 Jahren?
Guten Tag,
ich bin 14 Jahre alt und habe vor ein Kleingewerbe anzumelden. Nun gibt es 1 Problem. Ich habe gelesen das *beide* Elternteile unterschreiben müssen, nur das geht bei mir nicht, da ich kein Kontakt zu meiner Mutter habe. Wie wird es dann geregelt?
Z.B. im Online Banking Bereich der Sparkasse *müssen* beide Elternteile unterschreiben, sonst machen sie das nicht. Deshalb kann ich z.B. das auch nicht machen.
Ist es möglich wenn mein Vater nur unterschreibt ein Kleingewerbe zu eröffnen?
Vielen Dank im Vorraus
5 Antworten
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit hast Du ab dem 18. Lebensjahr. Das bedeutet, dass Du auch keine Geschäfte abschließen kannst, die über Deinen täglichen Bedarf (Taschengeld) hinausgehen.
Ja, wenn Dein Vater alles unterschreibt, was zur Anmeldung und zur Durchführung des Kleingewerbes erforderlich ist, dann geht's. Rechtlich gesehen steht dann Dein Vater alleine in der Haftung und auch nur er ist Anmelder und Inhaber des Kleingewerbes.
dann ist doch alles prima. Viel Erfolg. Achte nur darauf, dass Du Verträge nicht unterschreibst sondern nur Dein Vater.
Du brauchst nicht nur die Einwilligung der Eltern, sondern auch die des Familiengerichts/Vormundschaftsgerichts. Wenn deine Mutter Sorgerecht hat, muß sie auch unterschreiben und dann hat sicher dein Vater auch ihre Kontaktdaten. Hat sie keins, muß sie nicht unterschreiben.
Du brauchst die Genehmigung vom Familien-gericht. Du bist im Gewerbsbereich dann voll! geschäftsfähig.
Darfst aber den Gewinn nicht für Privates ausgeben, sondern nur für das, was im direkten Zusammenhang mit dem Gewerbe steht. Für neue Privatanschaffungen brauchst du weiterhin die Zustimmung beider Eltern oder deren Genehmigung.
Schule darf aber nicht vernachlässigt werden. Da guckt das Gericht drauf.
Du kannst unter 18 kein Gewerbe anmelden.
Okay, da hatte ich heute morgen noch was anderes gelesen, ich such die Seite gleich nochmal raus.
Das ist falsch! Das Mindestalter beträgt 14 Jahre aber nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten!
...aber nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten!
...und der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts:
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Das Vormundschaftsgericht prüft dabei übrigens sehr genau, ob er die notwendige Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um ein Gewerbe führen zu können.
Da gibt es noch ein Problem...
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Mein Vater unterstützt mich voll und ganz dabei und würde auch alles unterschreiben