Kleingewerbe als Fitnesstrainer (Nebenerwerb)?
Hallo meine Lieben,
ich hatte bis September ein Kleingewerbe als Tanz-/ Fitnesstrainer. Hauptberuflich bin ich Festangestellte und habe es nur als Nebenjob gemacht. Ist es richtig das ich als Trainer nicht mehr als 450€ im Monat verdienen darf, wenn ich mehr verdiene muss ich Rentenversicherung zahlen? Da mich die Rentenversicherung 2018 und 2019 deshalb angeschrieben hat, hab ich mich dazu entschieden das Kleingewerbe zu kündigen und mich in meinem Hauptfitnesstudio auf 450€ anstellen zu lassen um Ärger zu vermeiden. Ich wollte mich nur nochmal bei euch erkundigen ob es wirklich so ist da ich noch wo anders arbeiten könnte es aber aktuell nicht machen kann da ich sonst über 450€ Komme . Ich hoffe auf Hilfe bzw. Info ob es wirklich so ist? Lg
4 Antworten
Mhhh komisch, warum wurde ich dann immer wieder von der Rentenversicherung angeschrieben und gefragt ob ich mehr als 450€ verdiene? Auf Nachfrage wurde mir nochmal mitgeteilt das ich jährlich nicht mehr als 5400€ verdienen darf ohne Rentenversicherung zahlen zu müssen, da Trainer in eine bestimmte Gruppe fällt bei der man auch als selbstständiger nicht mehr im Monat verdienen darf. Nach Rückfrage bei einem Steuerberater wurde mir das dann auch einmal bestätigt worden und von einem anderen gesagt er hätte das noch nie gehört. Hab natürlich auch mehrfach gegoogelt und hier kommen auch die unterschiedlichsten Antworten. Dann war ich so verunsichert dass ich mir dachte dann lass ich’s lieber sein. Da ich aber erst vor kurzem nochmal einen Trainerschein gemacht habe hätte ich mehr Möglichkeiten std zu geben.
Aber als Selbstständiger, der gewerblich eingestuft ist, bist du nicht rentenversicherungspflichtig. Egal, wieviel du verdienst, die Rente ist dein Problem. Da musst du gar nix.
Nur bei einer Einstufung als Freiberufler könnte es sein, dass man dir die RV Pflicht aufdrücken kann.
Quellen habe ich oben verlinkt.
Insgesamt bin ich aber eher der Meinung, dass selbstständig besser ist, als 450€ Job.
So wie ich das sehe, hat entweder die RV nicht verstanden, dass du Selbstständig bist. Die haben wohl gedacht, du seist (wie jetzt) als GfB angestellt. Oder du hast das Schreiben nicht richtig gelesen und übersehen, dass die erwähnten 450 nur für Angestellte gilt.
Die 450€ gelten für Neben Jobs als Angestellter. Für selbstständige Tätigkeiten gelten die Regelungen als Kleinunternehmer
Im Normalfall fällt da als Kleinunternehmer gar nix an.
Möglich ist unter Umständen auch die Einstufung als Freiberufler. https://trainer-magazine.com/freiberufler-oder-gewerbetreibender/
https://www.fitnesstrainer-ausbildung.net/fitnesstrainer-werden/fitnesstrainer-selbststaendig
Dann sieht es ganz anders aus.
Zum einen es gibt kein Kleingewerbe,das kennt das Gewerberecht nicht.
Und auch Minijobs sind seit Jahren rentenbeitragspflichtig.
Du kannst dich jedoch auf Antrag beim AG davon befreien lassen.
davon würde ich aber abraten, denn mit den Rentenbeitrgazahlungen erwirbst du beitragsjahre und Rentenpunkte für deine Rente. Das lohnt sich auf alle Fälle.
Übrigens, für Selbstständige und oder Gewerbetreibende gibt es keine 450€ Grenze.
Nein für Selbständige (und das bist du wenn du ein Gewerbe hast) egal ob Kleingewerbe oder nicht gibt es keine 450€ Regel.
Du darfst neben deinem Hauptberuf im Jahr maximal 410€ steuerfrei verdienen, jeden Cent darüber musst du versteuern.
Bist du in einem Minijob angestellt, dann darfst du im Jahr nicht mehr als 5400 Euro (was im Monat 450€ sind) verdienen.
Nein, die Rentenversicherung hat meine Gewerbeanmeldung erhalten + die Stellungnahme mit meinem Hauptberuf + Angestelltenverhältnis :-(.