Kleingewerbe als Fitnesstrainer (Nebenerwerb)?

4 Antworten

Mhhh komisch, warum wurde ich dann immer wieder von der Rentenversicherung angeschrieben und gefragt ob ich mehr als 450€ verdiene? Auf Nachfrage wurde mir nochmal mitgeteilt das ich jährlich nicht mehr als 5400€ verdienen darf ohne Rentenversicherung zahlen zu müssen, da Trainer in eine bestimmte Gruppe fällt bei der man auch als selbstständiger nicht mehr im Monat verdienen darf. Nach Rückfrage bei einem Steuerberater wurde mir das dann auch einmal bestätigt worden und von einem anderen gesagt er hätte das noch nie gehört. Hab natürlich auch mehrfach gegoogelt und hier kommen auch die unterschiedlichsten Antworten. Dann war ich so verunsichert dass ich mir dachte dann lass ich’s lieber sein. Da ich aber erst vor kurzem nochmal einen Trainerschein gemacht habe hätte ich mehr Möglichkeiten std zu geben.


ozz667  12.11.2019, 18:57

So wie ich das sehe, hat entweder die RV nicht verstanden, dass du Selbstständig bist. Die haben wohl gedacht, du seist (wie jetzt) als GfB angestellt. Oder du hast das Schreiben nicht richtig gelesen und übersehen, dass die erwähnten 450 nur für Angestellte gilt.

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Chrissy0487 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 19:01

Nein, die Rentenversicherung hat meine Gewerbeanmeldung erhalten + die Stellungnahme mit meinem Hauptberuf + Angestelltenverhältnis :-(.

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ozz667  12.11.2019, 19:37
@Chrissy0487

Aber als Selbstständiger, der gewerblich eingestuft ist, bist du nicht rentenversicherungspflichtig. Egal, wieviel du verdienst, die Rente ist dein Problem. Da musst du gar nix.

Nur bei einer Einstufung als Freiberufler könnte es sein, dass man dir die RV Pflicht aufdrücken kann.

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ozz667  12.11.2019, 20:46
@Chrissy0487

Quellen habe ich oben verlinkt.

Insgesamt bin ich aber eher der Meinung, dass selbstständig besser ist, als 450€ Job.

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Die 450€ gelten für Neben Jobs als Angestellter. Für selbstständige Tätigkeiten gelten die Regelungen als Kleinunternehmer

http://www.sozialversicherung24.info/befreiung-sozialversicherung/befreiung-sozialversicherung-kleinunternehmer.html

Im Normalfall fällt da als Kleinunternehmer gar nix an.

Möglich ist unter Umständen auch die Einstufung als Freiberufler. https://trainer-magazine.com/freiberufler-oder-gewerbetreibender/

https://www.fitnesstrainer-ausbildung.net/fitnesstrainer-werden/fitnesstrainer-selbststaendig

Dann sieht es ganz anders aus.

Zum einen es gibt kein Kleingewerbe,das kennt das Gewerberecht nicht.

Und auch Minijobs sind seit Jahren rentenbeitragspflichtig.

Du kannst dich jedoch auf Antrag beim AG davon befreien lassen.

davon würde ich aber abraten, denn mit den Rentenbeitrgazahlungen erwirbst du beitragsjahre und Rentenpunkte für deine Rente. Das lohnt sich auf alle Fälle.

Übrigens, für Selbstständige und oder Gewerbetreibende gibt es keine 450€ Grenze.

Nein für Selbständige (und das bist du wenn du ein Gewerbe hast) egal ob Kleingewerbe oder nicht gibt es keine 450€ Regel.

Du darfst neben deinem Hauptberuf im Jahr maximal 410€ steuerfrei verdienen, jeden Cent darüber musst du versteuern.

Bist du in einem Minijob angestellt, dann darfst du im Jahr nicht mehr als 5400 Euro (was im Monat 450€ sind) verdienen.