Kleinerunternehmereglung ausversehen abgelehnt?

1 Antwort

also habe ich eine Umsatzsteuerpflicht.

Richtig.

aber ich muss jetzt nicht mehr Steuern zahlen, weil ich die Kleinerunternehmereglung abgelehnt habe oder?

Du bist zur Zeit Regelbesteurer. Bei der Regelbesteuerung hast du auf deine Umsätze (egal wie hoch) immer Umsatzsteuer abzuführen - Außer du tätigst steuerfreie Leistungen (§ 4 UStG).

Solange die Steuerfestsetzung (also der Umsatzsteuerbescheid) nicht unanfechtbar wurde, kannst du noch zur Kleinunternehmerregelung wechseln (ansonsten bist du erstmal 5 Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden).

"Unanfechtbar" heißt, dass die Einspruchsfrist verstrichen ist - Sie beginnt ab Bekanntgabe (Bescheiddatum + 3 Tage) und endet einen Monat später.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Lukasbn 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 17:05

Danke für die professionelle Antwort. Habe den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung am 21.05.2024 abgeschickt, also glaube leider es ist zu spät. Jedoch verstehe ich das nicht so ganz. Bei meinem Gewerbe ist das so, dass ich keine Rechnungen habe. Ich verdiene mein Geld, ohne dass jemand Geld bezahlt. Wie soll man da eine Umsatzsteuer abführen?

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Giota210  06.07.2024, 17:13
@Lukasbn
Habe den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung am 21.05.2024 abgeschickt, also glaube leider es ist zu spät

Warum zu spät?

Der Fragebogen ist keine Umsatzsteuererklärung, die du abgibst, woraufhin dann ein Umsatzteuerbescheid in die Welt gesetzt wird. Da geht's einfach nur darum, dass man dein Unternehmen ins System einpflegt.

Du wirst auch noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben (Das Jahr 2024 ist ja noch nicht um), sodass du also noch keinen Bescheid erhalten haben kannst.

Schreib dem FA einfach einen Brief oder eine Mail über Elster.de (Besser Letzteres), dass du doch die Kleinunternehmerregelung beanspruchen möchtest und gut ist.

Bei meinem Gewerbe ist das so, dass ich keine Rechnungen habe

Dann hast du noch keine Leistungen an andere Leute erbracht und auch keine Einnahmen entsprechend.

Umsatzsteuer (bei Regelbesteuerung) fällt bur dann an, wenn du Lieferungen/sonstige Leistungen am andere erbringst.

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Lukasbn 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 17:18
@Giota210

Doch, also ich glaube, das ist nicht so einfach verständlich für die meisten, aber ich unterhalte sozusagen andere Menschen auf soziale Medien und da durch habe ich keine Leistungen. Und ey danke vielmals für die Hilfe ich wäre sonst echt verloren..

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